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Kampagne Unterhaltsvorschuss: Ausbauen statt schwächen

Unterhaltsvorschuss ist eine armutsverhindernde Leistung, die zielgerichtet Kinder von Alleinerziehenden unterstützt, wenn sie keinen Unterhalt bekommen. Die im Entbürokratisierungsgesetz geplanten Änderungen drohen den Unterhaltsvorschuss auszuhöhlen, allen positiven offiziellen Verlautbarungen zum Trotz. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) setzt sich für einen Ausbau dieses Instruments ein, statt es zu schwächen.
Um ihre jeweiligen Bundestagsabgeordneten für die große Bedeutung des Unterhaltsvorschusses zu sensibilisieren, wenden sich die Landesverbände Mitte April mit Aktionspostkarten an ihre Abgeordneten und bitten diese, doch mal genauer hinzuschauen!
Statt den Unterhaltsvorschuss zu schwächen...
- Geplant: Leistungen an Dritte vom Unterhaltsvorschuss abzuziehen
- Geplant: Rückwirkenden Bezug zu streichen
- Geplant: Bezugsdauer bei Überzahlung kürzen
...diesen besser ausbauen:
- Notwendig: Altersgrenze ans Unterhaltsrecht anpassen, also anheben
- Notwendig: Beschränkung der Bezugsdauer auf maximal sechs Jahre aufheben
- Notwendig: Kindergeld nicht länger in voller Höhe vom Unterhaltsvorschuss abziehen, sondern wie beim Unterhalt nur die Hälfte
Weitere Informationen zur Kampange finden Sie hier
Offener Brief: Kinder von Alleinerziehenden stärken statt Unterhaltsvorschuss kürzen

Berlin, 28. Februar 2012. In einem offenen Brief kritisiert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) gemeinsam mit anderen Verbänden geplante Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss bei den Kindern von Alleinerziehenden. Eine Entbürokratisierung des Gesetzes darf nicht auf Kosten dieser Kinder gehen, die sowieso ein erhöhtes Armutsrisiko haben.
Unterhaltsvorschuss ist eine Ersatz- oder Ausfallleistung, wenn Kinder vom unterhaltspflichtigen Elternteil keinen Unterhalt erhalten: Durch einen Vorschuss auf den Unterhalt springt der Staat ein, allerdings nur bis zum zwölften Geburtstag des Kindes und für maximal 72 Monate.
Wichtige Änderungen für Familien in 2012
- Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten
- Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder beim Familienleistungsausgleich
- Übertragung der Freibeträge für Kinder
- Änderung und Neufassung der Regelungen des Lohnsteuerabzugsverfahrens
- Kindergeld auch für Kinder im Bundesfreiwilligendienst und internationalen Jugendfreiwilligendienst
- Familienpflegezeitgesetz tritt in Kraft
- Pfändungsschutz für Bundesstifungsmittel "Mutter und Kind"
- Kinderschutzgesetz tritt in Kraft
- Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunktgebühren
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