Auch der Kinderzuschlag wurde erhöht. Er beträgt jetzt maximal 250 Euro pro Monat.

Für den Kinderzuschlag gelten folgende Voraussetzungen:

  • Dein Kind lebt in deinem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Du erhältst Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für dein Kind.
  • Dein Bruttoeinkommen als Alleinerziehende beträgt mindestens 600 Euro.
  • Du hättest genug Geld für den Unterhalt deiner Familie, wenn du zusätzlich zu deinem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würdest

Tipp: Wenn du schnell wissen möchtest, ob du Kinderzuschlag erhalten kannst: Einfach persönliche Daten in das interaktive Video-Tool „KiZ-Lotse“ eingeben und Anspruch ermitteln! https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/kiz-lotse

Wer den Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommt, hat außerdem Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe (muss extra beantragt werden: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/informationen-zum-bildungspaket)

Besucht dein Kind eine Kindertagesstätte, kannst du es außerdem von den Gebühren für den Kita-Platz befreien lassen.

Kein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, wenn du ein erhebliches Vermögen besitzt.

Mehr zum Kinderzuschlag und finanzielle Unterstützung für Eltern  hier.