Alleinerziehende Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einer gemeinsamen im betreuten Wohnen der Kinder- und Jugendhilfe leben (z.B. Mutter-Kind-Haus), werden in Zukunft finanziell entlastet.

Bisher mussten solche alleinerziehende Mütter und Väter bis zu 25 Prozent ihres Einkommens aus Ausbildung oder anderen Tätigkeiten an das Jugendamt abgeben. Diese Regel soll jetzt abgeschafft werden. Mit der Abschaffung der Kostenheranziehung sollen diese jungen Menschen stärker motiviert werden, Ausbildungen oder andere Jobs zu beginnen.