Der Bundestag hat vergangenen Freitag einen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro beschlossen, um Familien in der Corona-Krise zu entlasten. Wie schon beim ersten Kinderbonus im Herbst 2020 kommt leider auch diesmal bei vielen Alleinerziehenden nur die Hälfte vom Bonus an.

„Alleinerziehende sind enttäuscht, dass unterm Strich wieder nur der halbe Bonus bei ihnen ankommt, wenn das Kind Unterhalt erhält“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). Unterhaltszahlende Elternteile können die Hälfte des Kinderbonus für sich beanspruchen, selbst wenn sie sich angesichts geschlossener Schulen und Kitas kaum oder gar nicht um die Betreuung ihres Kindes kümmern und keine Mehrkosten haben.

„Halber Kinderbonus trotz doppelter Belastung sorgt bei Alleinerziehenden für viel Unverständnis und Empörung. Nur wenige Alleinerziehende sind in der glücklichen Situation, dass der andere Elternteil die fehlende Kinderbetreuung mit ausgleicht“, erläutert Jaspers. Laut einer Elternbefragung aus 2020 blieb bei Alleinerziehenden die Aufteilung der Betreuung mit 73 Prozent stabil, bei 18 Prozent wurde sie ungleicher und bei lediglich 9 Prozent weniger ungleich. Deshalb hat der VAMV einen vollen Kinderbonus für Alleinerziehende gefordert, so dass er voll dort zur Verfügung stehen kann, wo er gebraucht wird: am Lebensmittelpunkt des Kindes, da hier die Kosten für das Kind entstehen. Fürs Wechselmodell schlägt der VAMV eine hälftige Verteilung des Kinderbonus in den paritätisch betreuenden Haushalten vor. „Dass die Bundeskanzlerin im Familiendialog in Aussicht gestellt hatte, mit der Familienministerin über diese hälftige Aufteilung des Kinderbonus zu sprechen, hatte Alleinerziehenden Hoffnung auf eine gerechte Ausgestaltung gemacht“, betont Jaspers.

„Positiv ist dagegen, dass der Kinderbonus im Gegensatz zum Kindergeld weder auf den Unterhaltsvorschuss noch auf SGB II-Leistungen angerechnet wird“, erläutert Jaspers.

Da der Kinderbonus als einmalige Erhöhung des Kindesgelds umgesetzt ist, greift auch hier die hälftige Aufteilung zwischen getrennten Eltern. Der Kinderbonus hat aber einen ganz anderen Zweck als das Kindergeld: die anhaltenden Belastungen aufgrund der Corona-Pandemie aufzufangen und so die Konjunktur anzukurbeln. Der VAMV hat bereits 2020 einen Formulierungsvorschlag vorgelegt, mit dem der Kinderbonus voll bei Alleinerziehenden ankommen kann, ohne das Unterhaltsrecht grundlegend ändern zu müssen.

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