Leben mit Behinderung oder Krankheit

Eine Behinderung hat einen enormen Einfluss auf das Leben. Insbesondere bekommen dies behinderte Alleinerziehende beziehungsweise alleinerziehende Mütter oder Väter von pflegebedürftigen Kindern zu spüren. Sie sind nicht nur für die Arbeit, Kinderbetreuung, Finanzen oder den Haushalt zuständig. Sie müssen Arztbesuche organisieren, wichtige Entscheidungen über Therapien treffen und sich mit der Bürokratie der Krankenkassen auseinander setzen. Das führt oft zu einer organisatorischen, aber auch einer emotionalen Belastung.

 

Alleinerziehende mit Behinderung

 

Dass Elternschaft und Behinderung kein Widerspruch ist bzw. sein muss, wird von vielen heute vorgelebt. Ihnen stehen unterschiedliche staatliche Unterstützungsleistungen zu.

Leistungen zur Teilhabe
Die so genannten Leistungen zur Teilhabe sollen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und insbesondere am Arbeitsleben ermöglichen bzw. aufrechterhalten. Sie können bereits im Falle einer drohenden Behinderung in Anspruch genommen werden. Zuständig dafür sind je nach Art der Leistung unterschiedliche Stellen, z. B. die Krankenkassen (medizinische Rehabilitation), die gesetzliche Rentenversicherung/Agentur für Arbeit (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) oder die gesetzliche Unfallversicherung (bei den Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten).

Eingliederungshilfe
Falls keine der genannten Stellen (also weder Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung oder Arbeitsagentur) für Ihren Fall zuständig ist, werden Ihnen die Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die Eingliederungshilfe nach dem Neunten Sozialgesetzbuch erbracht. Die Eingliederungshilfe soll Ihnen laut § 90 Neuntes Sozialgesetzbuch ein selbst bestimmtes Leben ermöglichen, beispielsweise durch den barrierefreien Umbau Ihrer Wohnung oder Taxifahrten zu Gunsten Ihrer Mobilität. Insbesondere soll die Eingliederungshilfe dazu dienen, dass Sie einen Ihrer Eignung und Ihren Neigungen entsprechenden Beruf ausüben können und Ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben garantieren. Denkbar ist beispielsweise die Kostenübernahme für eine persönliche Assistenz am Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder in der (Hoch-)schule oder einen Sprachcomputer. Darüber hinaus können Sie auch im Rahmen der Eingliederungshilfe Hilfen zur medizinischen Rehabilitation erhalten. Welche Stelle in Ihrer Kommune für die Eingliederungshilfe zuständig ist, können Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung erfragen.

Teilhabeplan
In der Regel ist ein einziger Antrag ausreichend, um ein Entscheidungsverfahren zwischen unterschiedlichen Stellen in Gang zu setzen (trägerübergreifendes Teilhabeplanverfahren). Sie können verlangen, dass Ihr individueller Teilhabeplan gemeinsam mit Ihnen und allen für Ihre Leistungen zuständigen Stellen in einer Teilhabeplankonferenz besprochen wird. Wird Ihrem Wunsch nicht entsprochen, muss das begründet werden.

Sachleistungen – von einer Stelle oder auch von unterschiedlichen Stellen gleichzeitig – können ggf. als „Persönliches Budget“ erbracht werden. Das heißt, dass Sie Geldbeträge oder Gutscheine erhalten und die bewilligten Leistungen selbst „einkaufen“ und organisieren. Durch das Persönliche Budget kann Ihre Selbstbestimmung gestärkt werden. Hinsichtlich Ihrer konkreten Ansprüche und Rechte können Sie sich durch eine Beratungsstelle der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) kostenfrei beraten lassen.
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde im Neunten Sozialgesetzbuch in § 78 Abs. eins und drei für Eltern mit Behinderungen ein Recht auf Elternassistenz verankert. Denkbar ist zum Beispiel eine Unterstützung im Haushalt oder bei der Kinderbetreuung.

 

Der Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern stellt in seinem Internetauftritt eine umfassende Borschüre zur Elternassistenz inkl. Musteranträgen zur Verfügung (www.behinderte-eltern.de).

Mehrbedarf
Erhalten Sie sowohl Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) als auch Hilfen zur Schulbildung oder Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung nach dem Neunten Sozialgesetzbuch , haben Sie auch Anspruch auf Mehrbedarf in Höhe von 35 Prozent des maßgebenden Regelsatzes. Einen Mehrbedarf von 17 Prozent wird Ihnen zuerkannt, wenn Sie schwerbehindert sind und einen Ausweis mit dem Merkzeichen G oder aG besitzen.

Alleinerziehende mit Kindern mit Behinderung oder Krankheit

 

Die Situation, mit einem behinderten Kind zu leben, verlangt von den betroffenen Eltern viel Kraft. Da die Rechtslage und die Frage nach den Zuständigkeiten von Behörden sehr kompliziert sind, ist es wichtig, über finanzielle und rechtliche Fragen gut informiert zu sein, um eine optimale Betreuung und Pflege des behinderten Kindes zu gewährleisten. Die Rechte von Menschen mit Behinderungen und insbesondere die der Kinder mit Behinderungen sind in den letzten Jahren gestärkt worden. Im Jahr 2009 ist in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten. Deutschland ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Leitgedanke dabei ist Inklusion – alle gehören von vornherein dazu, niemand muss in Nachhinein integriert werden. Demzufolge besteht für Kinder mit Behinderungen nunmehr ein Anspruch darauf, gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen zur Schule zu gehen.

Neben der Klärung von Sachfragen ist gerade für Alleinerziehende mit behinderten Kindern ein gegenseitiger Erfahrungsaustausch von großer Bedeutung, um Isolation und Resignation zu verhindern. Bei Fragen der Lebensgestaltung hilft es oft, mit Eltern, die in einer ähnlichen Situation sind, zu sprechen. „Wie ist eine Berufstätigkeit möglich?“ „Kann/will ich mein Kind regelmäßig von anderen Menschen betreuen lassen?“ „Wo bleibe ich?“ Gegenseitiger Rat und Unterstützung hilft, Situationen zu meistern und kann neue Horizonte öffnen.

 

Kontakt und Unterstützung speziell für Alleinerziehende behinderten oder chronisch kranken Kindern  in Bayern gibt es:

  • Online-Treff für Alleinerziehende mit chronisch kranken und behinderten Kindern des VAMV LV Bayern:
    Tausch dich mit anderen Betroffenen aus und hol dir Unterstützung! Gastgeberin ist unsere Vorständin Karina Hoff.
    Anmeldung über hoff@vamv-bayern.de
    Termine 2023: 15.01.23, 15.03.23, 17.05.23, 14.06.23, 09.08.23, 18.10.23 und 13.12.23, jeweils 19-21 Uhr, über Teams
  • beim Verein Bayerische Alleinerziehende mit behinderten Kindern e.V. 
  • beim Kontaktnetz allfabeta in München.

Kontakt und Unterstützung für Eltern mit behinderten oder chronisch kranken Kindern in Bayern gibt es:

Unterstützung und Infos für Eltern mit chronisch kranken oder behinderten Kindern deutschlandweit:

  • Ausführliche Infos zu Rechten und finanziellen Leistungen für Alleinerziehend mit behinderten Kinder gibt es in unserem VAMV-Ratgeber:„Allein erziehend – Tipps und Informationen“.
  • Beratung für Eltern mit unheilbar kranken Kindern: www.frag-oskar.de,  Sorgentelefon: 0800 8888 4711
  • Zentrales Informationsportal für seltene Erkrankungenwww.portal-se.de
  • Einen genauen Überblick über Rechte und finanzielle Leistungen für Familien mit behinderten Kindern gibt eine Broschüre des Bundesverbandes für körper- und mehrfach behinderte Menschen e.V.
  • KundiG: Menschen mit chronischen Erkrankungen und Angehörige lernen in diesem Kurs digitale Anwendungen im Gesundheitswesen praktisch anzuwenden. Termine und Infos hier: www.seko-bayern.de/zusammenarbeit-mit-fachwelt/kundig/ 
  • Kindernetzwerk – Dachverband  der Selbsthilfe von Familien mit Kindern und jungen Erwachsnene mit chronischer Erkrankung oder Behinderung: Umfangreiche Informationen, Beratung, Seminare, Selbsthilfe
  • Beratungsstelle für Eltern schwertsbehinderter Kinder des Philipp Julius e.V.

 Ferien und Erholung:

  • Langau e.V.: organisierten Angebote für Familien mit einem Kind mit Behinderung im Pfaffenwinkel
  • Ferienquartiere für Familien mit schwerstbehinderten Kindern: Überblick hier philip-julius.de

Weitere Tipps und Infos zur Situation Alleinerziehender

Ausführliche Infos zu Rechten und finanziellen Leistungen für Alleinerziehend mit behinderten Kinder gibt es in unserem Ratgeber. Den Ratgeber gibt es auch in türkischer  und arabischer Sprache.

Taschenbuch, aktualisierte Ausgabe 24, 240 Seiten, Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband e.V. (Hrsg.) 2020, mehr

Berufstätig sein mit einem behinderten Kind

 

Der Ratgeber stellt Sozialleistungen für berufstätige Mütter mit behinderten Kindern anhand konkreter Fallbeispiele dar. Er ist als erste Orientierungshilfe gedacht und gibt einen Überblick über Rechte und finanzielle Leistungen. Die Broschüre können Sie hier bestellen oder direkt downloaden.

Broschüre, Seiten 84, 2.Auflage, Katja Kruse, Bundesverband für körper- und mehrfach behinderte Menschen e.V. (Hrsg.), 03.2019

Wollen Sie sich regelmäßig über aktuelle Lage Alleinerziehender informieren oder benötigen Sie eine Beratung? Wir helfen Ihnen gerne weiter!