Du bist Alleinerziehend? Dann prüfe im Januar deinen Gehaltszettel!  Ist dort die Steuerklasse II eingetragen?
Falls nicht: schnell beantragen! Damit kannst du schon im laufenden Jahr Steuern sparen!

Checke deinen Gehaltszettel auch, wenn du schon einmal Steuerklasse II beantragt hast.
Die Steuerklasse II muss nämlich alle zwei Jahre neu beantragt werden.
Das Finanzamt setzt dich automatisch nach zwei Jahren wieder auf Steuerklasse I, wenn du keinen Folgeantrag einreichst!

Prüfe auch nach, ob du den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für alle Kinder erhälst, für die du Kindergeld bekommst.

Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt ab 2023  4.260 Euro pro Jahr. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Ent­last­ungs­be­trag um jeweils 240 Euro.

Der Entlastungsbetrag ist bereits in die Steuerklasse II eingearbeitet, so dass Alleinerziehende schon im laufenden Jahr weniger Steuern zahlen.
Der Erhöhungsbetrag ab dem zweiten Kind muss gesondert beim Finanzamt beantragt werden.

Aufgepasst: Den Entlastungsbetrag bzw. die Steuerklasse II gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen:
Du musst mit mindestens einem Kind zusammenleben, für das Du Anspruch auf Kindergeld hast, und Du darfst keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden. Ausnahme seit 2022: Du nimmst volljährige Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine auf.