Bis zum 23. September 2022 verlängert: Gesetzlich krankenversicherte Eltern können weiterhin pro Kind 30 Arbeitstage und Alleinerziehende für 60 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen. Insgesamt können maximal 65 Kinderkrankentage pro Elternteil bzw. 130 von Alleinerziehenden in Anspruch genommen werden.
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