Bis zu 25.000 € mehr ist dem Staat künftig ein Kind von Spitzenverdienern bis zur Volljährigkeit wert. Diese Ungerechtigkeit durch das komplexe System der Kinderfreibeträge ist kaum bekannt. Durch das Inflationsausgleichsgesetz wird diese Schieflage fortgeschrieben. Denn dort werden neben dem Kindergeld erneut die Kinderfreibeträge erhöht. Das BÜNDNIS KINDERGRUNDSICHERUNG – der VAMV ist Bündnismitglied – fordert von der Bundesregierung, stattdessen zielgerichtete Entlastungen für arme Familien und ihre Kinder und das Ende der unfairen Familienförderung.
„Durch die Erhöhung der Kinderfreibeträge im Inflationsausgleichgesetz erhalten Spitzenverdiener umfangreiche Entlastungen, anstatt gezielt Kinder in Familien zu unterstützen, in denen es gerade finanziell knapp wird“, erklärt dazu Michael Groß, Präsident des AWO Bundesverbandes und Sprecher des Bündnis Kindergrundsicherung. „Für uns ist aber zentral, dass aufgrund der aktuellen Situation gezielt die Familien entlastet werden, die sich das Leben sonst nicht mehr leisten können. Deswegen treten wir für eine Kindergrundsicherung ein, mit der das ungerechte System der Kinderfreibeträge endlich abgelöst wird“, so Groß weiter.
Aktuell können Eltern mit überdurchschnittlich hohem Einkommen durch die Kinderfreibeträge Steuervergünstigungen erhalten, die weit über die Summe des Kindergeldes hinausgehen. Alleinerziehende mit einem Kind und weniger als etwa 51.000 € Bruttolohn profitieren davon nicht. Bei Ehepaaren mit Alleinverdiener und einem Kind liegt die Schwelle bei etwa 83.000 € Jahresbrutto. Je höher das Einkommen, umso mehr Entlastungen werden gewährt. Es profitieren also vor allem die Spitzenverdiener im Land.
Durch das Inflationsausgleichsgesetz werden diese Freibeträge nun noch einmal erhöht. Das kann für ein Kind einer Familie mit hohem Einkommen bis zum Erreichen seiner Volljährigkeit künftig zu einer finanziellen Besserstellung von bis zu 25.000 € führen. Während die Höhe des geplanten Bürgergelds nicht ausreicht, um Kinder aus den betroffenen Familien materiell abzusichern, werden Spitzenverdiener also erneut großzügig entlastet.
Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert seit Jahren die Kinderfreibeträge in einer neuen Kindergrundsicherung aufgehen zu lassen und damit die ungleiche Förderung von Kindern aufzuheben. Dafür sollen alle staatlichen Leistungen – auch die Kinderfreibeträge – auf die politische Tagesordnung zur Kindergrundsicherung. Denn wirkliche Veränderung kann nur ein Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung bringen, die ihren Namen auch verdient. Diese muss unbürokratisch bei allen Kindern ankommen und durch ihre Höhe die Existenz aller Kinder wirklich absichern
und ein Aufwachsen in Wohlergehen ermöglichen.
„Dass gerade die Gruppe der Topverdiener in der aktuell schwierigen Finanzlage weitere Steuervergünstigungen erhält, können wir im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG nicht hinnehmen“ so Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses. „Grade jetzt braucht jedes Kind eine faire Chance!“ fordert Hilgers weiter. „Wir sind jetzt mehr denn je gehalten uns solidarisch zu verhalten und für alle Kinder ein gelungenes Aufwachsen abzusichern. Dazu braucht es keine Gießkannen-Politik oder Steuergeschenke an Spitzenverdiener, sondern eine hinreichende finanzielle Unterstützung, dort wo Eltern die Lasten nicht mehr allein schultern können.“
Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG hier:
www.kinderarmut-hat-folgen.de.
Unterstützt durch die
Wissenschaftler/innen:
Prof. Jutta Allmendinger, PhD
Prof. Dr. Hans Bertram
Prof. Ullrich Mintzel
Prof. Dr. Walter Hanesch
Prof. Dr. Klaus Hurrelmann
Prof. Dr. Heiner Keupp
Prof. Dr. Ronald Lutz
Dr. Gisela Notz
Dr. Christiane Meiner-Teubner
Prof. Dr. Hans-Jürgen Schimke
Prof. Dr. Stefan Sell
Prof. Dr. Margherita Zander
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