Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat im Januar 2024 Eckpunkte zur Reform des Kindschaftsrechts vorgelegt. Diese räumen der Elternautonomie einen hohen Stellenwert ein und geben den Eltern viel Freiheit, Sorge- und Umgangsrecht eigenständig rechtlich verbindlich zu regeln. Für die Trennungsfamilien, in denen jedoch das Konfliktniveau zwischen den Eltern hoch ist, stellt sich die Frage, ob diese weitreichende Elternautonomie zum Wohle des Kindes ist. Hier sieht der VAMV die Gefahr, dass diese Freiheit zu einem Recht des Stärkeren führt, insbesondere bei asymmetrischen Machtverhältnissen zwischen den Eltern, wie in Fällen häuslicher Gewalt.

Die in den Eckpunkten ebenfalls enthaltenen Vorschläge zu einer gesetzlichen Verankerung der Anordnung des Wechselmodells und das Vorhaben, das Wechselmodell in den Mittelpunkt der Trennungsberatung zu stellen, lehnt der VAMV entschieden ab ebenso wie eine weitere Automatisierung der gemeinsamen Sorge.

Die Eckpunkte enthalten aber auch einige Lichtblicke. Vor allem die beabsichtigten Neuregelungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt begrüßt der VAMV ausdrücklich. Insgesamt dürfen die weitreichenden Regelungen zu Vereinbarungen über das Sorge- und Umgangsrecht jedoch mit ihren Auswirkungen nicht die Fortschritte bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention konterkarieren.

Die vollständige Stellungnahme des VAMV finden Sie hier.