Verwitwete Alleinerziehende

Wenn Ihr*e Partner*in verstorben ist, sind bei aller Trauer viele Dinge zu regeln. Das gilt vor allem für finanzielle Angelegenheiten. 
Im folgenden geben wir eine Übersicht für erste Schritte nach dem Tod des/der Partner*in und Anlaufstellen für die seelische Unterstütung in der Trauer.

Juristische & bürokratische Angelegenheiten

Hinterbliebenenrente
Unter Umständen haben Sie einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Hatte die*der Verstorbene einen Vertrag über eine Betriebsrente abgeschlossen, können Sie ebenfalls einen Anspruch auf eine entsprechende Rente haben.

Halbwaisenrente
Leibliche minderjährige Kinder der*des Verstorbenen, aber auch Stiefkinder und Pflegekinder, soweit sie in dem Haushalt des Verstorbenen lebten, haben in der Regel einen Anspruch auf Halbwaisenrente.– Dieser Anspruch besteht, bis zum 27. Lebensjahr des Kindes, sofern eine Ausbildung oder ein Studium noch nicht abgeschlossen wurde. Die Höhe der Rente errechnet sich aus den Rentenanwartschaften, die der verstorbene Elternteil erworben hat. Für einen Rentenanspruch müssen allerdings mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse (Wartezeit) eingezahlt worden sein.
Erhält das Kind eine Halbwaisenrente, gilt diese Rente als Einkommen des Kindes. Daraus folgt, dass das Kind freiwillig krankenversichert werden muss, es sei denn, Ihr Kind erfüllt die Voraussetzungen für eine Familienversicherung bei Ihnen.

Kontosperrung
Hatten Sie mit Ihrem Partner ein gemeinsames Bankkonto und er verstirbt, nimmt die Bank in der Regel eine Kontosperrung vor. Das bedeutet, dass Sie von einem gemeinsamen Konto zunächst kein Geld mehr abheben können. Dies wird erst wieder möglich, wenn ein Erbschein vorliegt.

Erbschein
Einen Erbschein erhalten Sie beim zuständigen Amtsgericht am letzten Wohnort der*des Verstorbenen. Um einen Erbschein erhalten zu können, muss nicht nur feststehen, dass Sie Erbe oder Erbin sind, Sie müssen das Erbe auch angetreten haben. Vorher sollten Sie jedoch klären, welcher Art das Erbe ist. Handelt es sich um Geld oder beispielsweise um eine Immobilie, für die noch ein Kredit abgezahlt werden muss? Besonders aufmerksam sollten Sie sein, wenn Ihr Kind zum Erben des getrennt lebenden Elternteils wird. Verschaffen Sie sich in diesem Fall einen Überblick über das Erbe. Auch Schulden können vererbt werden, ebenso Ansprüche von Dritten an den Verstorbenen. Daher sollten Sie sich mit Hilfe eines so genannten Angebotsverfahrens beim Nachlassgericht vorher genau informieren, worum es sich bei dem Erbe handelt, bevor Sie oder Ihr Kind ein Erbe antreten.

Nachlassverwaltung
Hatte der andere Elternteil Schulden, können Sie eine Nachlassverwaltung beim Nachlassgericht oder ein Nachlassinsolvenzverfahren beim Amtsgericht beantragen. So können Sie erreichen, dass die Schulden ausschließlich aus der Erbmasse des Verstorbenen gezahlt werden müssen. Was übrig bleibt, steht Ihrem Kind zu. Ein Erbe, das überschuldet ist, können die sorgeberechtigten Eltern(teile) des erbberechtigten Kindes ausschlagen. Für das Ausschlagen eines Erbes steht Ihnen eine Frist von sechs Wochen zu, nachdem Sie über den Erbfall informiert wurden. Dafür müssen Sie eine so genannte „Ausschlagungserklärung“ beim zuständigen Nachlassgericht oder bei einem Notar abgeben.

Erbfolge
Die Erbfolge ist gesetzlich geregelt. Sie kann jedoch durch ein Testament verändert werden. Leibliche Kinder bleiben unabhängig von Trennung und Scheidung ihrer Eltern voll erbberechtigt. Das Erbe leiblicher Kinder kann allerdings auf den Pflichtteil beschränkt werden, wenn diese Regelung testamentarisch verfügt wurde. Im Gesetz wird die Erbfolge durch eine Rangfolge festgelegt. In der ersten Rangfolge stehen die leiblichen Kinder der*des Verstorbenen und Ehegatten. Durch eine Scheidung bzw. einen Scheidungsantrag verlieren Ehegatten ihren Erbanspruch. Allerdings sind die Erben verpflichtet, etwaige Unterhaltszahlungen an Sie und/oder Ihre Kinder als so genannte Nachlassverbindlichkeiten zu zahlen.
Wollen Sie für Ihren eigenen Nachlass zu Lebzeiten die Erbfolge abweichend von den gesetzlichen Vorgaben regeln, müssen Sie persönlich ein Testament oder einen Erbvertrag einrichten. Ein Testament muss handschriftlich aufgesetzt werden. Dieses Testament kann am zuständigen Amtsgericht gegen eine geringe Gebühr hinterlegt werden. Ein Testament kann als so genanntes öffentliches Testament auch von einem Notar aufgesetzt werden. Hierdurch können allerdings erhebliche Kosten entstehen. Wichtig ist, dass ein Testament immer so aufgesetzt sein muss, dass im Erbfall möglichst keine Anfechtung erfolgen kann. Wenn Sie in Ihrem Testament eine Empfehlung für das Verbleiben Ihres Kindes geben wollen, sollten Sie diese ausreichend begründen.

Die Erziehungsrente
Fast unbekannt ist die Möglichkeit für verwitwete Eltern junger Kinder statt der Hinterbliebenenrente die sogenannte Erziehungsrente zu beziehen. Der Vorteil: Statt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen (Große Witwenrente) gibt es 100 Prozent Rente aus dem eigenen Rentenkonto. Das entspricht etwa dem Betrag der „vollen Erwerbsminderung“ auf dem aktuellen Rentenbescheid. Die eigene Altersrente verringert sich deswegen nicht und eigenes Einkommen wird für die spätere Altersrente weiterhin angerechnet. Allerdings endet die Erziehungsrente sobald das jüngste Kind 18 Jahre alt ist.

Mehr Infos und Beratung gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung.

Kontakt zu anderen Betroffenen findet man über die Facebook-Gruppe „Gerechte Hinterbliebenenrente“. Einen ausführlichen Bericht zum Thema Hinterbliebenenrente gibt es hier.

 

 

Angebote für verwitwete Alleinerziehende in Bayern

 

Facebookgruppe Verwitwet mit Kindern in (Nord-)Bayern

Austauschmöglichkeit und kleine Impulse oder Beiträge zum Thema Trauer, Trost, Kraft tanken u.ä. https://www.facebook.com/groups/verwitwet.mit.kindern

 

Mutter-/Vater-Kind-Kur „Trauerbegleitung für Witwen und Witwer“

Eine Schwerpunktkur zur Trauerbewältigung für verwitwete Frauen und Männer und deren Kinder bietet in Bayern unter anderem die Fachklinik Mikina des Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. in Neuhaus a.Inn.

Nicolaidis YoungWings Stiftung

Die Stiftung bietet Menschen unter 50 Unterstützung und Begleitung nach dem Tod des Lebenspartners oder eines Elternteils. Auch finanzielle Unterstützung ist möglich. 

NÜRNBERG:

 

Wollen Sie sich regelmäßig über aktuelle Lage Alleinerziehender informieren oder benötigen Sie eine Beratung? Wir helfen Ihnen gerne weiter!