Die angekündigte Kindergelderhöhung wird für viele Kinder von #Alleinerziehenden zum #Nullsummenspiel!

Aufgrund der vollständigen Anrechnung bei SGB II – Leistungen und beim Unterhaltsvorschuss erreicht diese armutsbetroffene Kinder nicht! Bei Kindern, die Unterhalt erhalten, wird das halbe Kindergeld mit dem Kindesunterhalt verrechnet. Die Erhöhung des Kinderzuschlags reicht nicht aus um Inflationsbelastungen abzufedern. Nur eine Leistung die in der Höhe bedarfsdeckend ist und alle Kinder gleichermaßen erreicht kann #Armut wirksam bekämpfen. #kindergrundsicherungzügigumsetzen

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