Anlässlich der Koalitionsverhandlungen in Fachgruppen fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), die bestehende Vielfalt von Umgangsmodellen zu stärken. Im Sondierungs-Ergebnispapier haben sich die Ampel-Parteien unter der Überschrift „Gleichstellung“ vorgenommen, auch das Familienrecht „der gesellschaftlichen Realität“ anzupassen.

Ein Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall für alle Trennungsfamilien – wie die FDP es fordert – würde verhindern, dass Eltern die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl im individuellen Einzelfall finden.

„Das Umgangsrecht ist nicht der richtige Ort für Gleichstellungspolitik. Diese muss bereits zu Beginn des Familienlebens ansetzen und nicht erst nach einer Trennung“, betont Daniela Jaspers, VAMV-Bundesvorsitzende. In über 80 Prozent der Paarfamilien mit Kindern ist der Mann der Hauptverdiener, Teilzeit von Müttern ermöglicht weiter Vollzeit-Karrieren von Vätern. Entsprechend wird nur von einer kleinen Minderheit der Trennungsfamilien mit ca. fünf Prozent erweiterter Umgang und mit ca. vier Prozent ein paritätisches Wechselmodell praktiziert.

„Gute Gleichstellungspolitik muss Gleiches und Ungleiches genau unterscheiden. Denn sonst entsteht Benachteiligung statt Gleichstellung“, erläutert Jaspers. Eltern, die ein Wechselmodell leben möchten, brauchen deshalb faire Unterhaltslösungen, die weder das Kind noch den ökonomisch schwächeren Elternteil benachteiligen. Um familienbedingte Nachteile aus der Zeit als Paarfamilie auszugleichen, sind Übergangsfristen von einer Barunterhaltspflicht notwendig.

„Berufliche Nachteile lösen sich durch ein wochenweises Mehr an Zeit nicht einfach in Wohlgefallen auf“, unterstreicht Jaspers. Zudem dürfen weiterhin erst im paritätischen Wechselmodell beide Elternteile in der Pflicht für den Barunterhalt sein. Denn auch bei erweitertem Umgang stemmen Alleiner-ziehende den Löwenanteil der Betreuung – dabei zusätzlich zum eigenen Lebensunterhalt auch noch den Kindesunterhalt zu verdienen, ist wenig realistisch.

„Wir müssen weg von der ideologischen Diskussion, welches Modell das Beste ist, hin zu der Frage, welches Modell für jedes einzelne Kind das Beste ist. Das Umgangsrecht ermöglicht bereits individuelle Lösungen zum Wohl des Kindes. Das sollte im Interesse der Kinder auch so bleiben“, betont Jaspers weiter. „Das Wechselmodell ist sehr anspruchsvoll. Als gesetzliches Leitmodell für alle Familien eignet es sich deshalb nicht, denn die Voraussetzungen hierfür lassen sich gerade nicht gesetzlich verordnen.“

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