Eine Studie des Deutschen Jugendinstituts hat es gerade wieder bestätigt: nur jedes 4. Kind in Alleinerziehendenfamilien erhält ausreichend Unterhalt!

Der #VAMVfordert eine strenge Verfolgung, wenn leistungsfähige Unterhaltspflichtige für ihr Kind nicht oder zu wenig Unterhalt zahlen. Und eine existenzsichernde Ausgestaltung des Unterhaltsvorschusses, ohne Anrechnung des Kindergeldes!

Hier ein Auszug aus den Ergebnissen der Studie:

„Der leibliche Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, ist in der Regel gegenüber dem Kind zu Unterhalt verpflichtet. Manche getrenntlebende Elternteile kommen dieser Pflicht jedoch nicht oder zumindest nicht vollständig nach. Wie viele Kinder davon betroffen sind und was die Gründe für den Zahlungsausfall sind, haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Deutschen Jugendinstituts (DJI) und der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) anhand von Daten der DJI-Alleinerziehendenstudie aus dem Jahr 2016 untersucht. Für die Studie wurden mehr als 1.000 alleinerziehende Mütter und knapp 100 alleinerziehende Väter mit einem Kind unter 15 Jahren befragt.

Die Analysen zeigen: Von den Kindern, für die laut Auskunft der befragten Alleinerziehenden Unterhaltszahlungen vereinbart oder festgelegt wurden (81 Prozent), erhalten mehr als ein Drittel (37 Prozent) keinen oder nur unvollständigen Unterhalt vom anderen Elternteil. Bei ungefähr der Hälfte von diesen kommt gar kein Unterhalt an. Insgesamt erhält nur knapp jedes vierte Kind, das in einer Alleinerziehendenfamilie lebt, Unterhalt vom anderen Elternteil, dessen Höhe dem Mindestunterhalt gemäß der sogenannten Düsseldorfer Tabelle entspricht.

Im Rahmen der DJI-Alleinerziehendenstudie wurden auch die Ursachen für den Zahlungsausfall erfragt, allerdings nur einseitig, also bei dem Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt. Ausbleibende Unterhaltszahlungen erklärten die Alleinerziehenden am häufigsten damit, dass der getrenntlebende Elternteil wirtschaftlich nicht leistungsfähig sei: Knapp zwei Drittel der Befragten (64 Prozent) sprechen von einem sehr geringen Einkommen, etwa durch Arbeitslosigkeit, Bezug von Sozialleistungen, Verschuldung oder Privatinsolvenz des Ex-Partners oder der Ex-Partnerin. Fast die Hälfte (48 Prozent) der Befragten, die für ihr Kind nicht den vollständigen Unterhalt erhält, gab an, dass der andere Elternteil sich weigere, den Unterhaltsverpflichtungen (vollständig) nachzukommen. Mehr als ein Drittel (35 Prozent) verzichtet auf Unterhalt, um das Verhältnis zwischen den Eltern nicht zu belasten.

Da es vielen Alleinerziehenden, die eine Zahlungsverweigerung des anderen Elternteils annehmen, nicht zu gelingen scheint, Unterhaltszahlungen durchzusetzen, fordert Studienleiterin Dr. Sandra Hubert: „Alleinerziehende sollten bei der juristischen Klärung beziehungsweise Durchsetzung der Unterhaltszahlungen besser unterstützt werden, da die dafür aufgewendete Zeit, Energie und das Geld nicht mehr dem Kind zur Verfügung stehen“. Sie fordert außerdem eine Reform des Unterhaltsvorschusses. Denn der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss gilt aktuell nur bis zum Ende des 18. Lebensjahres, obwohl unterhaltspflichtige Eltern bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung Zahlungen leisten müssen.“ (DJI)

Der komplette Text hier.