Die mit Spannung erwarteten Eckpunkte des Bundesjustizministeriums (BMJ) für die Reform des Unterhalts liegen nun vor. Sie sollen laut BMJ das Unterhaltsrecht fairer gestalten. Dafür sollen die finanziellen Lasten der Betreuung von Kindern ab mehr als 29 Prozent Mitbetreuung fairer verteilt werden, indem beide Eltern verantwortlich für den Barunterhalt werden. Das Ziel einer fairen Lastenverteilung wird jedoch durch die Eckpunkte nicht erreicht: Erheblichen Unterhaltskürzungen stehen weder erhebliche Entlastungen der alleinerziehenden Elternteile im Alltag noch bessere Erwerbschancen dieser entgegen. Die Armutsgefährdung am Lebensmittelpunkt des Kindes dürfte damit weiter steigen. Ob eine solche Reform im Interesse des Kindes sein kann, ist somit mehr als fraglich. Denn für das Wohl des Kindes ist entscheidend, dass das Kind in beiden Elternhaushalten gut versorgt ist.

Die Stellungnahme des VAMV finden Sie hier.