Schon gehört?

Die Bundesregierung hat einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 auf den Weg gebracht. Damit setzt sie kurz vor der Neuwahl noch ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Dieser Rechtsanspruch soll zum 1. August 2026 in Kraft treten.

Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Dieser umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Eine Pflicht, das Angebot wahrzunehmen, gibt es selbstverständlich nicht.

Eine langjährige Forderung des VAMV und seiner Mitstreiter wird damit erfüllt – wenn auch leider viel zu spät!