Der VAMV und 12 weitere Verbände fordern die Umsetzung des Koalitionsvertrags für Alleinerziehende und Trennungsfamilien. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. ist eine von 13 Organisationen, die sich heute gemeinsam mit der Aufforderung an die Politik wenden, vor dem Ende der Legislaturperiode Reformen im Existenzsicherungsrecht auf den Weg zu bringen, die die gemeinsame elterliche Verantwortung trotz Trennung ermöglichen.

Anlass für die gemeinsame Erklärung ist ein aktuell vorliegender Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der verschiedene Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag im Bereich des Existenzsicherungsrechts umsetzen soll. Darin findet sich kein Vorhaben zur Unterstützung gemeinsamer Elternverantwortung für getrenntlebende Eltern im Grundsicherungsbezug. Die unterzeichnenden Verbände forderten zuletzt im Jahr 2016 gemeinsam einen Umgangsmehrbedarf und wendeten sich gegen tageweise Leistungskürzungen des Kindesbedarfs für Umgangszeiten mit dem anderen Elternteil im SGB II.

In der gemeinsamen Erklärung heißt es: „Es ist für die unterzeichnenden Organisationen nicht nachvollziehbar, warum der Entwurf mit seinen zahlreichen und überwiegend auf Dauer angelegten Vorschlägen, z.B. eine großzügigere Freistellung von Immobilienvermögen, nicht aber einen Umgangsmehrbedarf für Elternteile und Kinder enthält. Das Versprechen des Koalitionsvertrages, zu prüfen, wie die bei Wahrnehmung des Umgangsrechts zusätzlich entstehenden Bedarfe bei der Leistungsgewährung künftig einfacher berücksichtigt und Alleinerziehende entlastet werden können (Z 2316f., S. 51), bleibt uneingelöst. Die jahrelangen Forderungen der unterzeichnenden Verbände, die in besonderer Weise mit der Situation von Kindern in Trennungsfamilien sowie Alleinerziehenden vertraut sind, verhallen ungehört.“

Die Bundesvorsitzende des VAMV, Daniela Jaspers, sagt dazu: „Kinder getrennter Eltern im SGB II müssen Kontakt zum zweiten Elternteil pflegen können und genug Geld zum Leben haben: Aktuell wird der Regelsatz für Kinder von Alleinerziehenden tageweise für Aufenthaltszeiten beim anderen Elternteil gekürzt. Das schürt Interessenskonflikte zwischen Umgang und Existenzsicherung. Laufende Fixkosten im Haushalt der Alleinerziehenden werden durch die zeitweise Abwesenheit des Kindes nicht gespart. Was nicht gespart wird, darf auch nicht gekürzt werden. Damit der Umgangselternteil das Kind während der Umgangstage versorgen kann, ist ein Umgangsmehrbedarf einzuführen, während im Haushalt der Alleinerziehenden der volle Regelsatz verbleibt. Je mehr Umgang, desto höher die Pauschale.“                                                                                                                Berlin, 2. Februar 2021.

Die Verbändeerklärung ist unter diesem Link zu finden.