Der gesetzliche Mindestunterhalt wird ab 1.1.2023 um 47 Euro steigen. Damit wird sich auch der Unterhaltsvorschuss um 47 Euro erhöhen.  Für 2024 ist eine weitere Steigerung um 30 Euro auf dann 532 Euro vorgesehen. Diese Angaben wurden vor kurzem im 14. Existenzminimumbericht veröffentlicht.

Alleinerziehende, die Unterhaltsvorschuss beziehen, haben im nächsten Jahre 47 Euro mehr im Portmonee. Bei Eltern, die Mindestunterhalt für ihr Kind erhalten, sind es 62,50 Euro mehr.

Die Bundesregierung muss alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern vorlegen – das ist der Existenzminimumbericht. Im Existenzminimumbericht heißt es, dass beim Grundfreibetrag und beim Kinderfreibetrag ab 2023 ein Erhöhungsbedarf besteht. Diese Erhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben, weil das sogenannte Existenzminimum für alle steuerfrei sein muss. Die Berichtsergebnisse fließen auch in das Inflationsausgleichsgesetz ein, mit dem die Bundesregierung die Menschen vor zusätzlichen Belastungen schützen will.

Der 14. Existenzminimumbericht kommt zu dem Ergebnis, dass ab dem Veranlagungsjahr 2023 sowohl beim Grundfreibetrag (2022: 10.347 Euro) als auch beim Kinderfreibetrag (2022: 5.620 Euro) ein Erhöhungsbedarf besteht:

  • Der Erhöhungsbedarf beim Grundfreibetrag beträgt 561 Euro in 2023 und weitere 564 Euro in 2024.
  • Der Erhöhungsbedarf beim Kinderfreibetrag beträgt 404 Euro in 2023 und weitere 360 Euro in 2024.