Ab dem kommenden Wintersemester gibt es mehr Geld für mehr Studierende im BAföG:

Die monatlichen BAföG-Sätze werden erhöht, zudem werden verschiedene Freibeträge angehoben.

Der Bundestag hat eine Anhebung der BAföG-Sätze und eine Erweiterung des Berechtigtenkreises beschlossen. Die monatlichen Bedarfssätze steigen um 5,75 Prozent, auch die Beträge für Wohnkosten und Kinderbetreuung werden erhöht.

Der sogenannte Grundbedarfsatz des BAföG steigt zum kommenden Wintersemester auf 452 Euro im Monat. Der Wohnkostenzuschlag für Studierende, die nicht im Elternhaus wohnen, erhöht sich um elf Prozent von 325 Euro auf 360 Euro. Der Förderungshöchstsatz inklusive Wohnkostenzuschlag steigt damit von 861 Euro auf 934 Euro – eine Steigerung von mehr als acht Prozent.

Alle BAföG-Geförderten, die auswärts wohnen, erhalten außerdem im Herbst 2022 die Einmalzahlung für einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro. Den Angaben zufolge leben rund drei Viertel der Geförderten außerhalb des Elternhauses. Der Kinderbetreuungszuschlag steigt von 150 Euro auf 160 Euro.

Außerdem werden verschiedene Freibeträge angehoben: Der für das eigene Vermögen der Bezieherinnen und Bezieher etwa soll auf 15.000 Euro für unter 30-Jährige und auf 45.000 Euro ab 30 Jahren steigen. Statt wie bisher ab 2000 Euro soll das Einkommen von verheirateten Elternteilen künftig erst ab 2415 Euro auf den BAföG-Anspruch des Kindes angerechnet werden. Ein weiterer Punkt des Gesetzes zielt darauf ab, die Antragstellung via Internet zu erleichtern.

Die Altershöchstgrenze für BAföG steigt auf 45 Jahre bei Ausbildungsbeginn. Zusätzlich soll der Restschuldenerlass vereinfacht werden.

Studierendenvertreter und der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierten die Maßnahmen allerdings als nicht ausreichend.