Kur

Eine Kur kann Erkrankungen vorbeugen, zum Erhalt der Gesundheit in schwieregen Lebensphasen oder zur Rekonvaleszenz nach Krankheiten, Operationen und Unfällen beitragen. Es spielt keine Rolle, ob man zur Vor- oder Nachsorge in Kur geht – eine Kur soll den Betroffenen helfen, ihr Leben und ihren Alltag wieder meistern zu können.

Mutter-/Vater-Kind-Kur

Mutter/Vater-Kind-Kuren sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, egal ob es sich um eine Vorsorge-Kur oder eine Rehabilitationskur handelt (s. unten). Bevor Sie sich entscheiden, ob Sie in eine Vorsorge- oder eine Reha-Kur wollen, lassen Sie sich darüber aufklären, welche Möglichkeiten es gibt, welche Kliniken für Sie in Frage kommen und was Sie sonst noch alles beachten müssen, um einen optimalen Kurerfolg zu erreichen.

Bundesweit gibt es neben den 85 Einrichtungen des Müttergenesungswerks eine Vielzahl von Kliniken, die die unterschiedlichsten Konzepte und Behandlungsmethoden entwickelt haben – die meisten haben einen ganzheitlichen Therapieansatz aufgrund der sich durchsetzenden Erkenntnis, dass viele Krankheitssymptome psychosomatisch sind und auf eine Überforderung im Alltag zurückzuführen sind. Neben der ärztlichen Betreuung und der physikalischen Anwendungen (Massagen, Bäder, Yoga, Gymnastik) bieten die Kliniken Einzel- und Gruppentherapiegespräche an. Es gibt auch Spezialangebote für Alleinerziehende, in den ihre spezifischen Probleme im Mittelpunkt stehen.

Allein erziehende Mütter und Väter können alleine in die Kur fahren, dann muss das Kind für drei Wochen gut untergebracht sein. Sie haben für die Zeit der Kur einen Anspruch auf eine Familienpflegerin, die das Kind zu Hause versorgt. In der Regel begleiten jedoch die Kinder ihre Mutter oder ihren Vater in die Kur. Die Kosten für Kinder bis 12 Jahre tragen die Krankenkassen, ob sie mit in die Klinik kommen oder nicht.

Hat Ihr Kind ebenfalls gesundheitliche Probleme, kann es zeitgleich mit Ihnen Behandlungen erhalten. Ansonsten kann Ihr Kind am Kurort betreut werden, während Sie Ihre Therapien und Anwendungen absolvieren.

Lassen Sie sich am besten in einer Beratungsstelle darüber aufklären, welche Kurmöglichkeiten es gibt, welche Kliniken für Sie in Frage kommen und was Sie sonst noch alles beachten müssen, um eine Kur von der Krankenkasse bewilligt zu bekommen und einen optimalen Kurerfolg zu erreichen.

    Hier erhalten Sie eine persönliche Beratung:

    Vorsorgekur

    Alleinerziehende Mütter und Väter haben oft einen besonders anstrengenden Alltag und sind häufig vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Auch die Kinder sind zunehmend Gefährdungen wie z.B. Allergien, Essstörungen und Angstzuständen ausgesetzt. Um Erkrankungen zu vermeiden, die aus diesen Belastungssituationen resultieren können, ist eine Vorsorge-Kur sinnvoll. Die Mutter-Kind-Kur (auch Vater-Kind-Kur) dauert in der Regel drei Wochen (21 Tage) und wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Arbeitnehmer/innen müssen dafür keinen Jahresurlaub nehmen. Beihilfeberechtigte Mütter und Väter wenden sich bitte an ihre Beihilfestelle und an ihre private Zusatzversicherung, privat Versicherte wenden sich an ihre private Krankenversicherung.

    Beantragen können Sie die Kur entweder bei den Krankenkassen, direkt bei einem Kurhaus oder über eine Kurvermittlung, z.B. bei den Wohlfahrtsverbänden. Ob Sie Anspruch auf eine Kur haben, stellt ihr Arzt oder Ihre Ärztin fest. Anschließend prüft der Medizinische Dienst den Antrag. Wird er bewilligt, weist Ihnen die Krankenkasse ein Mutter/Vater-Kind-Kurhaus zu. Wenn Sie selbst schon ein bestimmtes Haus ausgesucht haben, dann holen Sie sich die Zustimmung Ihrer Krankenkasse. Am bekanntesten sind die Kurheime des Müttergenesungswerks, in dessen Trägerschaft gibt es 85 anerkannte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Auf www.muettergenesungswerk.de oder beim Kurtelefon des Müttergenesungswerks (030) 33 00 29 29 erfahren Sie mehr. Es gibt zum Beispiel Kurhäuser, die auf die Behandlung von konkreten Beschwerden spezialisiert sind.

      Rehabilitationskur

      Von der Vorsorge-Kur unterscheidet sich die Rehabilitationskur. Manche Krankheiten können nur in Reha-Kliniken behandelt werden. Sie sollten sich mit Ihrem Arzt besprechen, was für Sie in Frage kommt. Häufig werden Reha-Maßnahmen bei internistischen, orthopädischen oder auch psychosomatischen Krankheitsbildern angewandt. Zu den in einer Rehabilitation zu behandelnden psychosomatischen Erkrankungen gehören Angststörungen, Depressionen, Erkrankungen mit psychovegetativ bedingten Funktionsstörungen innerer Organe, Essstörungen (Übergewicht, Magersucht) oder Suchtmittelmissbrauch und Abhängigkeit. Psychosomatische Erkrankungen haben stark zugenommen. Allein erziehende Eltern sind vor allem durch die Trennungssituation, die Mehrbelastung von Erziehung, Haushalt und Erwerbstätigkeit oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten häufig betroffen.

      Informationen zu Rehabilitationsmaßnahmen für Alleinerziehende und zu psychosomatischen Erkrankungen können Sie in der Reha-Klinik Reinhardsquelle (Tel. 05621-80 83 93) erhalten. Die Klinik Reinhardsquelle bietet seit vielen Jahren Rehabilitationsmaßnahmen bei gleichzeitiger Aufnahme von Begleitkindern an. Ebenfalls das Rehazentrum Bad Bocklet.

      Da allein erziehende Mütter und Väter in den meisten Fällen ihre Kinder mit in die Kur nehmen, sollte auf jeden Fall eine Klinik gewählt werden, die sich auf eine gleichzeitige Aufnahme und Behandlung von Eltern und ihren Kindern spezialisiert hat. Hier gibt es vielleicht sogar die Möglichkeit, durch zusätzliche familientherapeutische Angebote die familiäre Situation dauerhaft zu verbessern.

      Wollen Sie sich regelmäßig über aktuelle Angebote für Alleinerziehende informieren oder benötigen Sie eine Beratung? Wir helfen Ihnen gerne weiter!