Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie

Der Entwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz enthält viele Vereinfachungen, unter anderem auch zum Unterhaltsvorschussgesetz. Kritisch zu sehen ist, dass nach dem Entwurf der Unterhaltsvorschuss zukünftig auch ohne einen vorherigen Aufhebungsbescheid vorläufig eingestellt werden kann. Dies lehnt der VAMV ab, führt es doch zu nicht vorhersehbaren finanziellen Lücken im Haushalt von Alleinerziehenden und zu Problemen beim Beantragen von anderen existenzsichernden Sozialleistungen für den weggefallenen Unterhaltsvorschuss.

Die Stellungnahme des VAMV finden Sie hier.