Schon gewusst?

Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich an den Gesundheitskosten in Form von Zuzahlungen beteiligen, z.B. für Medikamente, Hilfsmittel oder Behandlungen. Wenn diese Eigenbeteiligung 2 Prozent der Bruttoeinkünfte übersteigt, bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1 Prozent, kann eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragt werden. Regelmäßig erhebt die Krankenkasse für diese Zuzahlungsbefreiung eine Abschlagszahlung.

Gerade wenn jemand chronisch krank ist und/oder wenig verdient, ist eine Zuzahlungsbefreiung oft sinnvoll.

Menschen mit wenig Geld, die in Augsburg und im Verbreitungsgebiet der „Augsburger Allgemeinen“ und des Allgäuer Zeitungsverlags leben, können für Gesundheitskosten auch von der  „Kartei der Not“ unterstützen lassen. Infos zur Antragsstellung gibt es hier: Wie helfen wir – Kartei der Not (kartei-der-not.de)