Der VAMV  hatte die Möglichkeit Stellung zu nehmen zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zum Zweiten Familienentlastungsgesetz. Grundsätzlich begrüßt der VAMV, dass die Bundesregierung die staatliche Unterstützung für Familien mit Kindern verbessern möchte. Hierfür plant die Bundesregierung, 2021 das Kindergeld um 15 Euro auf 219 Euro anzuheben und die Kinderfreibeträge um 576 Euro auf 8.388 Euro. Kritisch sieht der VAMV allerdings, dass die geplanten Verbesserungen nicht alle Familien erreichen werden, insbesondere Familien mit kleinen bzw. keinen Einkommen und Alleinerziehende werden wenig profitieren. Die Auswirkungen auf den Kindesunterhalt sind nicht ausreichend berücksichtigt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Insgesamt bedauert der VAMV, dass der vorliegende Referentenentwurf erneut lediglich das bestehende System des Familienleistungsausgleichs inklusive seiner sozialen Schieflage fortschreibt, statt den grundsätzlichen Reformbedarfhin zu einer Kindergrundsicherung anzugehen, um überhaupt alle Familienformen gleichermaßen erreichen zu können.

Zur kompletten Stellungnahme https://www.vamv-bayern.de/wp-content/uploads/2020/07/VAMV_Stlgn_RE_2FamEntlastG_2020.pdf