Alleinerziehende erleben derzeit eine böse Überraschung: Sind sie auf Unterhaltsvorschuss (oder SGB II) angewiesen, wird die angekündigte Erhöhung des Kindergeldes um 18 Euro zum Nullsummenspiel. Bei über 830.000 Kindern von Alleinerziehenden sinkt der Unterhaltsvorschuss um den gleichen Betrag, um den das Kindergeld steigen soll.

Kinder, die Unterhaltsvorschuss beziehen, haben weniger Geld zur Verfügung als Kinder, die Mindestunterhalt vom anderen Elternteil bekommen: Ihnen fehlt ein Betrag in Höhe des halben Kindergeldes – ab Januar 2023 sind das 118,50 Euro.

Steigt der gesetzliche Mindestunterhalt 2023, kann das zwar zu einem kleinen Plus führen. Die 18 Euro mehr Kindergeld kommen aber trotzdem beim Staat an, und nicht in den Haushalten von Alleinerziehenden. Hier wird erschreckend klar, dass Alleinerziehende durchs Raster fallen.

Wir protestieren jetzt! Viele Alleinerziehende treffen steigende Energiepreise und Lebenshaltungskosten besonders hart. Das Entlastungspaket muss auch für Alleinerziehende volle Wirkung entfalten! Die Höhe des Unterhaltsvorschusses als Unterhaltsersatzleistung muss sich an der Höhe des Mindestunterhalts zusammen mit dem halben Kindergeld orientieren, damit alle Kinder gleichbehandelt werden. Egal ob ihre Eltern Unterhalt zahlen oder nicht!

Spätestens mit Einführung einer Kindergrundsicherung muss jedoch sichergestellt werden, dass Entlastungen auch Kinder von Alleinerziehenden in voller Höhe erreichen, statt mit anderen Leistungen verrechnet zu werden.

Machen Sie mit! Der VAMV hat eine Protestaktion gestartet, bei der Sie eine Protest-Email an die Familienministerin Paus schicken können. Zur Protestaktion „Unterhaltsvorschuss erhöhen statt kürzen!“ geht es hier.

Lesen Sie die Pressemitteilung zur Protestaktion.