Höhere Steuerentlastung für Alleinerziehende, aber in Folge Einbußen beim Wohngeld für Alleinerziehende mit kleinsten Einkommen? Das kann nicht sein!

In einem offenen Brief fordern die Alleinerziehendenvertretungen VAMV, AGIA, SHIA und die Diakonie Korrekturen beim Wohngeldgesetz, damit die überfällige Steuerentlastung nicht ausgerechnet für Alleinerziehende mit kleinsten Einkommen zum Eigentor wird!  §16 des Wohngeldgesetzes soll zu ergänzt werden, dass erwerbstätige Alleinerziehende mit kleinsten Einkommen nicht durchs Raster fallen und unterm Strich nicht weniger Geld zur Verfügung zu haben.

Hintergrund: Es kann passieren, dass sich kein Wohngeldanspruch ergibt, wenn keine Lohnsteuer gezahlt wird. Für Alleinerziehende, die ein so kleines Einkommen haben, dass sie dank der höheren Steuerklasse II gar keine Lohnsteuern mehr zahlen, kann die kleine Steuerersparnis zu großen Verlusten beim Wohngeld führen.  Ein Wegfall des Wohngeldes gefährdet in den betroffenen Familien ins-besondere die Bildungschancen und die gesellschaftliche Teilhabe der Kinder. Denn die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und die Befreiung von Kitagebühren sind mit dem Wohngeldanspruch verknüpft.

Aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen kann es von der Politik nicht gewollt sein, dass gerade Alleinerziehenden mit kleinen Erwerbseinkommen die zusätzliche Steuerentlastung beim Wohngeld auf die Füße fällt und für sie nun ein Abrutschen in die Grundsicherung droht.

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