Tipps & Informationen

 

Trennung – Was nun?

Für Paare die sich trennen wollen, gibt es – neben der meist schwierigen Phase der Beziehungsklärung – viele Fragen hinsichtlich der Konsequenzen einer Trennung.

  • Was bedeutet „Getrenntleben“?
  • Wer kann in der gemeinsamen Wohnung bleiben?
  • Wie steht es mit dem Unterhalt während der Trennungszeit?
  • Welche Unterstützungsformen gibt es und wer hilft mir weiter?

Mit unserem Trennungsleitfaden „Trennung – was nun?“ beziehen wir uns auf diese erste Trennungszeit und beantworten kurz und bündig alle wichtigen Fragen.

 

Ab sofort Alleinerziehend – was heißt das?

Allein erziehend zu sein oder es zu werden, kann sehr unterschiedliche Ursachen haben – aber unabhängig davon: Immer stellt das Alleinerziehen hohe Anforderungen und fordert Ihren ganzen Einsatz und Ihre ganze Persönlichkeit. Sie werden aber auch feststellen, dass Sie an den neuen und zum Teil unbekannten Problemen, bei denen Sie sich durchsetzen und selbstbewusst auftreten müssen, wachsen werden und Ihre Zuversicht in die eigenen Stärken zunimmt.

Auf diesem Weg wollen wir Sie auf unserer Website, mit unserem Beratungsangebot, mit Seminaren, mit Kontaktstellen vor Ort sowie mit unseren Info-Broschüren begleiten.

Als nicht verheiratete Mutter haben Sie in der Regel das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind. Dies bescheinigt Ihnen das Jugendamt. Neben dem Unterhalt für Ihr Kind steht Ihnen nach § 1615 I BGB Betreuungsunterhalt bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes zu. Wenn Sie mit dem Vater des Kindes die gemeinsame Sorge ausüben wollen, so können Sie dies durch eine übereinstimmende Sorgeerklärung beim Jugendamt oder bei einem Notar beurkunden lassen. Für alle Einelternfamilien finden Sie weitere finanzielle Hilfen und familienbezogenen Leistungen unter Tipps und Informationen.

Trennung und Scheidung sind anstrengende und belastende Zeiten. Bei Konflikten mit dem getrennt lebenden Elternteil können Sie eine Fachanwältin/einen Fachanwalt für Familienrecht mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Sie können aber auch versuchen, zunächst gemeinsam nach Lösungen zu suchen oder mit Hilfe eines Dritten, z.B. einer Mediatorin oder eines Mediators, einen Kompromiss finden. Wir vom VAMV Landesverband bieten für unsere Mitglieder eine Rechtsberatung durch eine Fachanwältin für Familienrecht an. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir informieren Sie gerne!

Umgangsregelungen als getrennt lebende oder geschiedene Eltern trotz aller Verletztheit auszuhandeln, ist nicht immer einfach. Sie wollen aufmerksam für Ihre Kinder da sein, sie möglichst wenig belasten, und die bestmögliche Lösung für den Umgang Ihr Kind finden. Da kann es hilfreich sein, wenn beide Eltern Ihre Vorschläge und Überlegungen zu Fragen des Umgangs schriftlich und möglichst sachlich festhalten. In der Broschüre „Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung“ finden Sie eine Muster-Umgangsvereinbarung zum Herausnehmen.

Wenn Sie berufstätig sind und mit Ihrem Kind allein leben, gehören Sie zu den Alleinerziehenden, die Anspruch auf die Steuerklasse II und damit auf einen Freibetrag haben. In der gesetzlichen Krankenkasse sind Ihre Kinder bei Ihnen beitragsfrei mitversichert. Um finanziell auf eigenen Füßen zu stehen, ist eine gute und ausreichende Kinderbetreuung unbedingt notwendig. Kinderbetreuungskosten können bei der Steuer berücksichtigt werden und sie können vom Unterhaltspflichtigen zusätzlich als sog. Mehrbedarf geltend gemacht werden.

Weitere Tipps und Infos für Alleinerziehende finden Sie von A-Z in unserer Bestseller–Broschüre „alleinerziehend – Tipps und Informationen“ in einer aktuellen 23. Auflage. Bestellung hier