Rund um’s Recht
Juristische Beratung und Vertretung und ihre Kosten
In familienrechtlichen Angelegenheiten ist es in vielen Fällen angezeigt, eine Anwältin oder einen Anwalt aufzusuchen. Juristische Beratung und/oder die gerichtliche Klärung von Ansprüchen sind immer mit Kosten verbunden. Das heißt auch, dass Sie als Ratsuchende*r oder Antragsteller*in zunächst immer kostenpflichtig sind. Sie müssen zum Beispiel Vorschüsse auf Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen. Die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten richtet sich nach den so genannten Verfahrenswerten. Diese sind für die unterschiedlichen Verfahren gesetzlich festgelegt. Hinzu kommen gerade in Umgangsund Sorgeverfahren gegebenenfalls Kosten für Verfahrensbeistände und Gutachten. Die Kosten für Sachverständigengutachten sind meist sogar deutlich höher als die Anwaltsgebühren.
Beratung durch einen Anwalt/ eine Anwältin:
Die Beratung bei einem*einer Anwält*in ist immer kostenpflichtig. Die erste Beratung kostet jedoch nie mehr als 190 Euro plus Mehrwertsteuer. Wenn Sie die Kosten nicht aufbringen können, prüfen Sie, ob Sie möglicherweise eine Rechtsschutzversicherung oder einen Anspruch auf Beratungshilfe haben.
Beratungshilfe
Beratungshilfe regelt die Übernahme von Kosten für Beratung und Vertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Bei vielen rechtlichen Dingen empfiehlt es sich, fachkundigen Rat einzuholen. Bevor Sie sich beispielsweise dafür entscheiden, eine Angelegenheit vor Gericht zu bringen, kann es sinnvoll sein, sich zunächst die rechtliche Situation und Ihre Aussichten auf eine für Sie positive Entscheidung bei Gericht erklären zu lassen. Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Beratungshilfe erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die für eine Beratung oder Vertretung erforderlichen Mittel nicht aufbringen kann.
Dies sind in der Regel Personen, die laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch („Sozialhilfe“) beziehen. Aber auch bei anderen Personen mit geringem Einkommen können die Voraussetzungen dafür vorliegen: Wenn Ihr Einkommen so gering ist, dass Sie sich nicht in Form von Raten an den Kosten eines gerichtlichen Verfahrens oder Prozesses beteiligen müssten, bekommen Sie Beratungshilfe bewilligt. Sollten Sie andere Möglichkeiten der Beratung haben, z.B. als Mitglied einer Gewerkschaft oder eines Mieterverbandes oder wenn Sie entsprechend rechtsschutzversichert sind, schließt dies in der Regel einen Anspruch auf Beratungshilfe aus.
Die genauen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe können Sie im VAMV-Taschenbuch „alleinerziehend. Tipps und Informationen“ nachlesen.
Kosten bei einem gerichtlichen Verfahren
Wenn Sie Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen möchten, sind Sie als Anspruchsteller*in zunächst vorschusspflichtig für die Gerichtskosten. Wenn Sie sich anwaltlich vertreten lassen, sind Sie zudem bezüglich der anfallenden Anwaltsgebühren vorschusspflichtig. Sowohl die Höhe der Gerichtsgebühren als auch die Höhe der Anwaltsgebühren richten sich nach dem Verfahrenswert. Dieser wird vom Gericht zu Beginn des Verfahrens vorläufig und am Ende des Verfahrens endgültig festgelegt.
Wie hoch die Gebühren in welchem Verfahren und bei welchem Verfahrenswert sind, wird durch Gebührenverzeichnisse festgelegt. Ihr*e Anwält*in kann Ihnen mitteilen, mit welchen Kosten Sie in Ihrem konkreten Fall ungefähr rechnen müssen. Sowohl in Scheidungssachen samt Folgesachen als auch in Kindschaftsverfahren werden die Kosten in der Regel gegeneinander aufgehoben, das bedeutet, dass die Verfahrenskosten zwischen Ihnen und dem anderen Verfahrensbeteiligten hälftig geteilt werden und jeder seine Anwaltskosten selbst
trägt. Das Gericht hat ansonsten auch die Möglichkeit, die Kosten nach Billigkeit zu verteilen. In Unterhaltsachen werden sämtliche Kosten in einem Verhältnis zwischen Antragssteller*in und Antragsgegner*in aufgeteilt, das dem Erfolg des Antrags entspricht. Spricht das Gericht Ihnen also den gesamten von Ihnen geltend gemachten Unterhalt zu, muss der Unterhaltspflichtige die ganzen Kosten übernehmen.
In kindschaftsrechtlichen Angelegenheiten, also beispielsweise in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren, müssen Sie sich grundsätzlich nicht von einer*einem Anwält*in vertreten lassen. Sogenannter „Anwaltszwang“ herrscht dagegen im Ehescheidungsverfahren und seinen Folgesachen (wie z.B. Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich) und in der Regel in Unterhaltssachen (wie z.B. Ehegattenunterhalt, Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt). Dies gilt bereits ab der ersten Instanz, also für das Familiengericht, das bei den Amtsgerichten angesiedelt ist, ebenso wie in den Beschwerdeinstanzen. Wird ein Kind im Rahmen einer Beistandschaft durch das Jugendamt vor Gericht vertreten, entfällt der „Anwaltszwang“.
Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Die Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe (PKH/VKH) ist die Entsprechung zur Beratungshilfe im gerichtlichen Bereich. Während Beratungshilfe die Kosten für Beratung und Vertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens betrifft, ist PKH/VKH die Übernahme der Kosten, die bei einem gerichtlichen Verfahren entstehen. Wenn Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten der Verfahrensführung aufzubringen oder aber Sie können diese nur zum Teil oder in Raten zahlen, können Sie vor oder
bei der Antragstellung einen zusätzlichen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe stellen. Dabei muss Ihr Anliegen grundsätzlich hinreichend Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig erscheinen. Je nach Einkommen müssen Sie dann nur einen Teil oder keine der Gerichtskosten und der Kosten der anwaltlichen Vertretung tragen. In Verfahren, in denen keine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist, werden Ihre Anwaltskosten nur dann übernommen, wenn die anwaltliche Vertretung wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage erforderlich erscheint. Andernfalls müssen Sie die Kosten Ihres*Ihrer Anwält*in selbst tragen oder davon absehen, sich bei Gericht anwaltlich vertreten zu lassen.
Die genauen Voraussetzungen für die Bewilligung von ratenfreier Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe können Sie im VAMV-Taschenbuch „alleinerziehend. Tipps und Informationen“ nachlesen.
Rechtsberatung für Alleinerziehende
Bundesweite Rechtshotline für Alleinerziehende
Rechtsberatung für VAMV-Mitglieder des Landesverbands Bayern
Unseren Mitgliedern können wir als besonderen Service die rechtliche Beratung durch Fachanwälte (Familienrecht/ Arbeitsrecht/ Sozialrecht/ ALGII) anbieten. Oft können schon erste allgemeine Informationen von fachkundiger Seite helfen, eine rechtliche Situation besser zu verstehen oder das weitere Vorgehen zu planen.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass die jeweilige telefonische Beratung auf die Dauer von 15 Minuten beschränkt ist, da nur so gewährleistet werden kann, dass viele Mitglieder diesen Service nutzen können. Die rechtliche Beratung vereinbaren Sie über unsere Geschäftsstelle des Landesverbandes, die mit Ihnen die Fragestellung und den Termin vereinbart. Für die rechtliche Beratung wird um eine Unkostenbeteiligung in Höhe von 30,- € gebeten. Mehr Infos hier.
Beratung im Familienrecht für Alleinerziehende im VAMV Ortsverband München
Termine: jeden Mittwoch
Telefonische Auskunft von 14 -15 Uhr
Persönliche Beratung nach Anmeldung von 15 – 18 Uhr zu Trennung, Scheidung, Sorgerechtsfragen, Unterhalt, Umgang für Alleinerziehende.
Ramersdorfer Straße 1, 81669 München; Tel.: 089 / 692 70 60; info@vamv-muenchen.de, www.vamv-muenchen.de
Kostenlose Rechtsberatung für wirtschaftlich bedürftige Münchner Bürgerinnen und Bürger gibt das H-Team. Mehr hier.
Rechtsberatung für Bürger*innen mit geringem Einkommen in München und den Landkreisen Dachau, Wolfratshausen und Ebersberg
gibt die Gemeinnützigen Rechtsberatungsstelle der Münchner Rechtsanwälte
Ausnahmeregelung aus aktuellem Anlass:
telefonische Kurzberatung und nach telefonischer Termin-Vereinbarung
unter Tel. 089 – 29 50 86
Montag, Mittwoch und Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Auch Rechtssuchende aus den Landkreisen Dachau, Wolfratshausen und Ebersberg melden sich bitte ebenfalls bei obiger Telefonnummer in der Münchener Geschäftsstelle.
Mehr Infos: Rechtsberatung für Geringverdiener in München und LKR Dachau, Wolfratshausen, Ebersberg
Bedingungen für eine Beratung: https://www.muenchener-anwaltverein.de/buergerportal/rechtsberatung-fuer-geringverdiener/
Günstige oder fast kostenlose Rechtsberatung gibt es (je nach Thematik) auch oft bei Erziehungsberatungsstellen, Frauenberatungsstellen, Gewerkschaften, Sozialrechtsverbänden, Verbraucherzentralen, Jugendinformationszentren, Studentenwerk oder Berufsverbänden.
Einschlägige Urteile verständlich zusammengefasst
Der VAMV Bundesverband erstellt regelmäßig für Sie eine redaktionelle Zusammenfassung gerichtlicher Entscheidungen, die für Alleinerziehende besonders relevant sind. Sie erhalten einen leicht verständlichen ersten Einstieg in die zu erwartende Rechtssituation. Am Ende der Kurzzusammenfassung führt ein Link zum Original der Entscheidung, sofern sie im Internet verfügbar ist.
Der Themenschwerpunkt der ausgesuchten Entscheidungen liegt zurzeit auf dem Kindschaftsrecht mit den Unterthemen „Umgang“ und „Sorge“ und auf dem neuen Unterhaltsrecht. Die Themenfelder werden sukzessive ausgebaut. Dabei beschränken wir uns auf höchstrichterliche Entscheidungen und besonders interessante Entscheidungen der Oberlandesgerichte. Hier zu den Urteilen.
Aktuelle Meldungen
- Wechselmodell muss Kindeswohl entsprechen:
Juni 2021, Es ist nicht Zweck des Wechselmodells, die Erwartungen, Wünsche oder Rechte der Eltern zu regeln. Entscheidend für das Ob der Regelung des Wechselmodells ist das Kindeswohl. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Dresden_21-UF-15321_Regelung-der-ErwartungenWuensche-oder-Rechte-der-Eltern-nicht-Zweck-des-Wechselmodells.news30567.htm - Mehr HartzIV für Kinder getrennter Eltern:Dez. 2021, Kinder getrennt lebender Eltern haben Anspruch auf höhere HartzIV-Leistungen – das beschloss vor kurzem das Bundessozialgericht in Kassel. Wie der Deutschlandfunk berichtete, werden die Leistungsbeträge für die Kinder zwar weiterhin nach Aufenthaltstagen zwischen den Eltern aufgeteilt: „Die Kinder können aber sogenannte Mehrbedarfe geltend machen, die durch das geteilte Umgangsrecht der Eltern entstehen. Geklagt hatte eine Mutter, der das Sozialgeld für die Tage gekürzt wurde, in denen die Kinder beim Vater sind. Sie hatte argumentiert, dass die Kosten für Strom, Hausrat und Bekleidung weiterhin durchgehend anfallen. Das Gericht entschied nun, dass das Sozialgeld an sich zwar nicht steigt, Mehrbedarfe aber vom Jobcenter ausgeglichen werden. Die Höhe des Betrags ist noch offen.“
https://www.deutschlandfunk.de/mehr-hartz-iv-fuer-kinder-getrennt-lebender-eltern-100.html
Vor dem Familiengericht
Broschüre „Eltern vor dem Familiengericht“: Schritt für Schritt durch das kindschaftsrechtliche Verfahren
Orientiert am gesetzlich vorgeschriebenen Vorrang des Kindeswohls führt der Leitfaden Mütter und Väter, die sich in der Folge eines Familienkonflikts an das Familiengericht wenden, Schritt für Schritt durch das kindschaftsrechtliche Verfahren.
Orientiert am Vorrang des Kindeswohls werden kompetent und leicht verständlich die wichtigsten Verfahrensschritte und Handlungsmöglichkeiten gemäß dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) dargestellt, von der ersten Antragstellung bei Gericht über die mündliche Verhandlung bis zu den möglichen Ergebnissen.
Gemeinsam herausgegeben von der Deutschen Liga für das Kind und dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V., Broschüre, 100 Seiten, vollständig überarbeitete Fassung, Berlin 2020 (2. Auflage). Zu bestellen hier.
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