Die STIKO hat eine Impfempfehlung für 5-11jährige Kinder ausgesprochen. Seit dieser Woche können Kinder dieser Altersgruppe einen speziell dosierten Impfstoff bekommen, sofern die Eltern sich gemeinsam dafür entscheiden: Das Spritzen eines Impfschutzes ist eine Angelegenheit von besonderer Bedeutung und muss bei geteiltem Sorgerecht von beiden Elternteilen entschieden werden!
Doch was tun, wenn sich die Eltern nicht einig werden?
Unsere Kolleginnen vom VAMV NRW haben Tipps zusammengestellt:
Wer darf entscheiden bei Corona-Schutzimpfung für Kinder?
Impfen ist im Familienrecht eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung und bedarf bei gemeinsamen #Sorgerecht die Entscheidungsbefugnis beider Elternteile
Was ist nun aber, wenn das elterliche Einvernehmen fehlt und die Eltern sich nicht einigen können oder auch wollen?
Wir fassen nun hier mal kurz die Handlungsmöglichkeiten zusammen und geben Euch ein paar wichtige Tipps, wenn Ihr und der andere Elternteil das gemeinsame #Sorgerecht habt:
_Holt Dritte mit ins Gespräch, die Euch durch die Kommunikation begleiten
_Erstellt eine langfristige Vollmacht für die #Gesundheitsvorsorge zusammen mit dem:der Ex, damit Ihr nicht jedes Mal erneut in Kommunikation treten müsst
_Wenn nichts mehr geht und der Elternkonflikt zu gravierend ist, hilft nur noch der Gang zum Familiengericht: Verfahren zur Zuweisung von Alleinentscheidungsbefugnissen
_Ein solches Verfahren bedeutet, dass die Sorge eines Elternteils ausgesetzt wird und die elterliche Sorge zeitweise ruht. #Alleinsorge auf Zeit
_Es gilt an dieser Stelle zu beachten, ob die Empfehlung der STIKO vorliegt und das Kind, sobald die notwendige Reife gegeben ist, auch mit einer Impfung einverstanden ist
_Wenn du grundsätzlich das alleinige Sorgerecht hast, brauchst Du im Falle der Corona-Schutzimpfung eine Negativbescheinigung. Einen amtlichen Beleg über die Alleinsorge
_Die Negativbescheinigung bekommst Du umsonst, auf Grundlage eines Antrages, bei deinem zuständigen Jugendamt. Vorzulegende Dokumente: Geburtsurkunde des Kindes, Deine Ausweispapiere, manchmal auch die Vaterschaftsanerkennung (variiert nach Ort)
_Wenn Du eigenmächtig über eine Impfung entscheidest, kann der andere Elternteil nur über ein erneutes familienrechtliches Verfahren dagegen vorgehen. Es gibt keine einheitliche Regelung zu den Folgen!
Die Frage die natürlich im Raum steht, ist absolut eindeutig: Geht es bei einem Sorgerechtsstreit und bei einer Impfentscheidung um das Kindeswohl oder doch nur um Machtausübung auf Paarebene?! Wir appellieren, im Sinne dieser Frage, an die elterliche Vernunft und daran das Kinder keine Machtinstrumentarien sind. Trennungskinder brauchen Verständnis, Liebe und vor allen Dingen kommunikationsfähige Eltern!