Familienerholung & Urlaub

Alleinerziehende haben in der Regel ein knappes Budget, mit dem weite Reisen und ausgedehnte Urlaube kaum drin sind. Kommerzielle Reiseanbieter haben zwar meist Reduzierungen für Kinder im Programm – oft aber nur, wenn zwei Vollzahler, also zwei Erwachsene mitreisen. Alleinerziehende sind auf andere Angebote angewiesen. Aber auch hier gibt es mehr Auswahl, als man im ersten Moment denkt.

Angebote des VAMV Landesverbands Bayern

 

Traditionell bieten wir im Sommer unsere Sommerfreizeit auf dem Reiterhof im Bayerischen Wald mit Kinderbetreuung an. Für VAMV Mitglieder gibt es außerdem weitere Wochenendfreizeitangebote, die wir in Kooperation mit dem Eltern-Kind-Programm e.V. (EKP) anbieten und die im Rahmen der Familienbildung für Teilnehmer/innen förderfähig sind.

Zu Angeboten und Anmeldung geht es hier.

Angebote des Ortsverbandes München

 

Freizeitangebote und Wochenend-Freizeiten des Ortsverbandes München finden Sie auf www.vamv-muenchen.de. Der Ortsverband München veröffentlicht eine jährlich neu überarbeitete Broschüre „Urlaub für allein Erziehende“, die verschiedenste Urlaubsangebote in München und deutschlandweit enthält, mit vielen Tipps und Links zu Familienbildungsstätten über Bauernhöfe bis zu Hotels und Urlaub zu Hause. Zu beziehen über den VAMV Ortsverband München  .

Reiseangebote speziell für Alleinerziehende

 

Wertacher Mühle im Allgäu, Tel.: 08365 1628: Die Mühle ist nahezu in den bundesweiten Ferien  für Alleinerziehende geöffnet. Gemütlich, erholsam, dabei auch gesellig und fröhlich. Die Kinder finden Gleichgesinnte zum Spielen, Basteln oder reiten miteinander, während die Eltern gemütlich zusammensitzen, oder einen stillen Platz im Garten gefunden haben.

Achtung: Die Mühle ist vergangenes Jahr abgebrannt. Derzeit wird sie wiederaufgebaut. Wann sie wieder öffnet, ist noch nicht klar!

 

Muck – das Entdeckerdorf: Ein besonderes Abenteuer für Outdoor-Fans bietet des Entdeckerdorf Muck speziell für Alleinerziehende und Familien aus München und Bayern mit kleinem Geldbeutel. Übernachtet wird in kuscheligen Holz-Schäferwagen, außerdem gibt es Lagerfeuer, Sternenhimmel, viel Grün und Wald, Tiere in freier Wildbahn und eine schöne Flusslandschaft zu erleben. Das Entdeckerdorf liegt In Rottenbuch/Oberbayern, im wunderschönen Pfaffenwinkel im Landkreis Weilheim-Schongau. Für dieses Outdoor-Erlebnis braucht ihr keine Ausrüstung, denn alles Notwendige ist vorhanden. Zum Entdeckerdorf gehören sechs schöne Schäferwagen, ein gemütlicher Gemeinschaftswagen, in dem ihr kochen und essen könnt, sowie sanitäre Anlagen.

Auszeit für Alleinerziehende bietet die gemeinnützige AWO Sano  GmbH z.B. im Familienferiendorf Rerik an der Ostsee und an anderen Orten.

 

Weitere interessante Angebote und Links:

⇒ Reisen und Wochenendfreizeiten für Alleinerziehende:

⇒ Reiseblogs von und für Alleinerziehende:

⇒ Reiseveranstalter:

Zuschüsse  für Familienerholung

 

Um Familien mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten könnten, ein paar unbeschwerte Tage in einer familienfreundlichen Familienferienstätte zu ermöglichen, gewährt der Freistaat Bayern Zuwendungen für die Familienerholung. Unter dem Titel „Corona-Auszeit für Familien“ übernimmt ab Herbst 2021 das Bundesfamilienministerium außerdem einen Großteil der Aufenthaltskosten für bedürftige Familien. Achtung: Es werden nur Familienurlaube gefördert, für die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Buchung bei der Familienferienstätte erfolgt ist. Eine unverbindliche Reservierung der Familienferienstätte ist zulässig, eine Buchung darf jedoch erst nach Bestätigung durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) über den Eingang des Antrags erfolgen. Es gelten folgende Einkommensgrenzen:

  • für alleinerziehende Eltern mit einem Kind       21.000 €
  • für beide Eltern mit einem Kind                         21.500 €

Bei Familien, die Anspruch auf Kinderzuschlag und/oder Wohngeld haben, gelten die Einkommensvoraussetzungen für die Förderung als erfüllt (bisher war dies nur bei Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe der Fall). Weitere Infos und Antrag finden Sie hier.

 

Berechtigte Familien müssen für ihren Aufenthalt im Rahmen der „Corona-Auszeit“ nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen. Möglich sind bis zu sieben Tage bis Ende 2021 und weitere bis zu sieben Tage im Jahr 2022.

Familien, die im Rahmen der Corona-Auszeit einen stark vergünstigten Aufenthalt in einer Familienferienstätte oder Jugendherberge buchen wollen, finden dazu ab sofort online unter www.bmfsfj.de/corona-auszeit alle Informationen. Eine Deutschlandkarte bietet einen Überblick über alle Einrichtungen, die ab Oktober Plätze anbieten. Familien können sich über Besonderheiten der Einrichtungen wie zum Beispiel Barrierefreiheit informieren und direkt ihre Buchungsanfrage starten. Die angeschriebene Einrichtung nimmt dann mit der Familie Kontakt auf, und gibt eine Rückmeldung, ob zum gewünschten Buchungszeitraum freie Plätze vorhanden sind. Wenn die Buchung verbindlich wird, muss die Familie ihre Berechtigung nachweisen. Hierfür gibt es ein eigenes Formular, das ebenfalls auf der Internetseite der Corona-Auszeit zur Verfügung steht.

Außerdem steht Familien eine kostenlose Beratungshotline zur Verfügung. Diese ist an sechs Tagen in der Woche unter der Nummer 0800 866 11 59 erreichbar.

 

Mit dem aktuellen Einkommensrechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung erhalten Interessierte Orientierung, ob die vergünstigten Preise auch für sie gelten. Berechnungsgrundlage sind die Sozialhilfe-Regelsätze, die seit dem 1. Januar 2021 gültig sind, woraus sich eine Einkommensgrenze für Familien ergibt. Unterschreitet eine Familie die Einkommensgrenze, so ist sie zu einem vergünstigten Urlaub berechtigt.

 

Den Einkommensrechner finden Sie hier: https://www.bag-familienerholung.de/einkommensrechner/

Ein detaillierter Online-Check zur Prüfung der Berechtigung wird demnächst auf der Website des Bundesfamilienministeriums zur Verfügung stehen.

Allgemeine Informationen zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/aufholen-nach-corona

 

Zuschuss für Erholungsmaßnahmen  & Zuschuss für Ferienfreizeiten – in Schwaben und dem Allgäu

Du bist alleinerziehend, hast Schwierigkeiten einen Urlaub zu finanzieren oder deine Kinder in eine Ferienfreizeit zu schicken – UND lebst im Verbreitungsgebiet der Augsburger Allgemeinen oder der Allgäuer Zeitung?
Dann gibt es für die die Möglichkeit einen Zuschuss über das Hilfswerk „Kartei der Not“ zu beantragen.
Gefördert werden :
– Ferien- und Erholungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche werden mit Beträgen bis zu 20,- € pro Tag.
– Erholungsmaßnahmen für alleinerziehende Familien werden wie Ferien- und Erholungsmaßnahmen für Kinder gefördert, wenn die Betroffenen bedürftig sind (20,- € pro Kind pro Tag und 20,- € pro alleinerziehendem Elternteil pro Tag).
 – Flugreisen werden nicht gefördert.
 
Einen Antrag stellen kannst du über fast jede Familienberatungsstelle im Verbreitungsgebiet der beiden Zeitungen.

Unterkünfte

Günstige Unterkünfte

Der Katalog der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung (BAGFE) „Urlaub mit der Familie“ bietet familienfreundliche Unterkünfte zu erschwinglichen Preisen für die Familie in ganz Deutschland an. Er hilft insbesondere kinderreichen Familien, allein Erziehenden, Familien mit geringerem Einkommen oder Familien mit behinderten Kindern die Möglichkeit, ein geeignetes Urlaubsquartier für die Bedürfnisse von Eltern und Kindern zu finden. Über 120 Familienferienstätten bieten sich quer durch Deutschland von der Nordsee bis zum Allgäu und vom Rhein bis an die tschechische Grenze als Feriendörfer oder als einzelne, individuell ausgestattete Ferienstätten in landschaftlich reizvoller Umgebung an. Der Katalog ist auch als PDF zum Download (33MB) sowie zum Online-Durchblättern erhältlich.

Weitere preisgünstige Unterkünfte gibt es zum Beispiel bei den Wohlfahrtsverbänden, beim Alpen- und Naturfreundeverein und anderen gemeinnützigen Organisationen:

Gemeinnützige Familienferienstätten

Gemeinnützige Familienferienstätten bieten Ferien für Familien an und sind nach ihrer räumlichen, personellen und organisatorischen Ausgestaltung systematisch auf die Arbeit für und mit Familien mit Kindern ausgerichtet.

 

Anfrageportal der Familienferienstätten
Familie ist bunt: Vom Uropa bis zur Enkeltochter, vom Einzelkind bis zur Großfamilie. Alle sind willkommen in den über 50 gemeinnützigen Familienferienstätten, die Sie über dieses Anfrageportal buchen können.

Reisen mit der Bahn

NEU im Fernverkehr: Reisen mit Kind jetzt noch einfacher! Bis zu vier Kinder reisen kostenfrei mit einer Begleitperson, die mindestens 15 Jahre alt ist

Zum Fahrplanwechsel ab 12. Dezember 2021 können Reisende ab 15 Jahren im Fernverkehr bis zu 4 Kinder im Alter bis 14 Jahre kostenfrei mitnehmen, ohne mit ihnen verwandt sein zu müssen. Diese müssen auf der Fahrkarte eingetragen sein. Somit können Kinder künftig auch ohne Begleitung ihrer Eltern oder Großeltern kostenfrei reisen.

Kinder unter 6 Jahren fahren weiterhin kostenfrei und benötigen keine eigene Fahrkarte. Kinder, die nicht in Begleitung von Reisenden ab 15 Jahren reisen oder die in Gruppen ab 6 Personen unterwegs sind, erhalten wie bisher 50 % Rabatt auf den Ticketpreis. Familienreservierungen für bis zu 5 Personen sind weiterhin ab 8 Euro möglich und auch mobil im DB Navigator buchbar.

Mehr Infos hier.

Wollen Sie sich regelmäßig über aktuelle Lage Alleinerziehender informieren oder benötigen Sie eine Beratung? Wir helfen Ihnen gerne weiter!