Ab Januar gibt es mehr Kindergeld – nämlich 250 Euro für jedes Kind, unabhängig von der Geschwisterreihenfolge.
Das Kindergeld ist eine steuerliche Ausgleichszahlung und soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums von Kindern sichern. Kindergeld muss bei den Familienkassen der Arbeitsagenturen vor Ort schriftlich beantragt werden.
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