Egal ob Kita, Kindergarten oder Hort: Die Kosten für die Kinderbetreuung können von der Steuer (als Sonderausgaben in der Anlage Kind) abgesetzt werden: Zwei Drittel von maximal 6.000€ pro Jahr = 4.000€ im Jahr.

Ein Beispiel: Der Kitaplatz kostet 200€ im Monat, also 2.400€ im Jahr. Davon können zwei Drittel abgesetzt werden, also 1.600€. Welche Voraussetzungen gelten und welche Nachweise man braucht? Mehr Infos hier.