Schon gewusst: Wer Unterhaltsvorschuss erhält, geht bei angekündigter Erhöhung des Kindergeldes ab Anfang 2023 leer aus. Gerade Alleinerziehendenfamilien, die auf jeden Euro angewiesen sind, haben nichts von der Kindergelderhöhung.

Warum?: Das Kindergeld wird zu 100 Prozent auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Das heißt: 18 Euro mehr Kindergeld bedeuten 18 Euro weniger Unterhaltsvorschuss. Für Kinder von getrenntlebenden Eltern ist das ein Nullsummenspiel.

Alleinerziehende können den Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder beantragen, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinem Kind unzureichend beziehungsweise gar nicht nachkommt. Rund 800.000 Kinder in Deutschland erhielten Ende 2018 den Unterhaltsvorschuss und werden damit nicht von der Kindergelderhöhung profitieren.