Die Unterzeichnenden fordern den Gesetzgeber auf,
- kein schriftliches Schnellverfahren ohne persönliche Anhörung der Eltern und des Jugendamtes einzuführen,
- den Amtsermittlungsgrundsatz der Gerichte aufrechtzuerhalten,
- nicht auf die Kindeswohlprüfung zu verzichten und den vorliegenden Gesetzesentwurf entsprechend abzuändern.
Die Kampagne lief bis zum 25. November 2012. 3144 Personen haben unterzeichnet. Herzlichen Dank für die Unterstützung.
Weiterlesen: Worum geht es?
Weiterlesen: Aktionsbündnis
Die Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), EdithSchwab, überreichte am 28. 11.2012 dem rechtspolitischen Sprecher der SPD, Burkhard Lischka, mit insgesamt 3.144 Unterschriften ein starkes Votum gegen das geplante schriftliche Schnellverfahren, das im Gesetzentwurf zur Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern vorgesehen ist. „Um das Kindeswohl sicherzustellen, muss es bei einer gerichtlichen Entscheidung über das Sorgerecht weiterhin eine echte Einzelfallprüfung vor Gericht geben, statt nach Aktenlage zu entscheiden“, bemängelt Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. „Alles andere wäre ein Rückschritt für das Kindschaftsrecht.“