Positive Faktoren für ein Gelingen
Wichtig ist nach einer Trennung der Eltern, dass diese die Bedürfnisse und das Wohlergehen des Kindes im Blick haben. Zu den Bedingungen, unter denen ein Wechselmodell für das Kind eine gute Lösung sein kann, gehören folgende Punkte:
- Das Kind möchte auch das Wechselmodell leben, es kann sich bei beiden Eltern zu Hause fühlen und die Eltern sind bereit, im Interesse des Kindes die Regelung flexibel zu handhaben und Wünsche des Kindes zu berücksichtigen.
- Die Elternwohnungen liegen in räumlicher Nähe und bieten die räumlichen Voraussetzungen für ein Wechselmodell.
- Die Eltern sind kooperationsbereit, kommunikationsfähig und bereit zur Zusammenarbeit. Dies ist erforderlich, da ein höherer Organisationsaufwand und Absprachen notwendig sind.
- Die Eltern sind in der Lage, dem Kind gegenüber Wertschätzung und Respekt für den anderen Elternteil auszudrücken, also die Erziehungsfähigkeit des Partners nicht in Frage zu stellen.
- Die finanziellen Möglichkeiten der getrennt lebenden Familie sind ausreichend (Mehrkosten).
- Den Eltern ist bewusst, dass Betreuungsmodelle sich wieder verändern können, Kinder älter werden, die Familiensituation sich verändert, z.B. ein neuer Partner hinzukommt, eine neue Arbeitsplatzsituation, ein Umzug etc.
Unser Fazit
- Der Konsens der Eltern ist Voraussetzung für ein Wechselmodell.
- Eltern müssen im Einzelfall abwägen, ob ein Wechselmodell für ihr Kind eine gute Lösung sein kann und dabei ihre eigenen Interessen nicht mit den Bedürfnissen des Kindes verwechseln.
- Dabei spielen für ein Gelingen des Wechselmodells bestimmte Rahmenbedingungen wie räumliche Nähe, Arbeits- und Zeitkapazitäten ebenso eine Rolle, wie die Bindungs- und Betreuungsintensität der Elternteile vor und nach der Trennung.
- Im deutschen Recht gibt es keine speziellen Regelungen für ein Wechselmodell, es ist jedoch im Rahmen der bestehenden rechtlichen Regelungen durchführbar.
- Eine paritätische Kinderbetreuung nach einer Trennung führt nicht automatisch dazu, dass für beide Elternteile gleiche Erwerbschancen bestehen. Deshalb sollten einvernehmliche Unterhaltsregelungen der Eltern immer gewährleisten, dass das Wechselmodell nicht zu Lasten des Kindes und des ökonomisch schwächeren Elternteils geht. Vorsicht ist daher geboten bei gegenseitigen Freistellungsvereinbarungen.
- Es fehlt bisher ein geeignetes Rechenmodell, insbesondere für die Verteilung von Unterhaltslasten bei erweitertem Umgang. Ein solches Rechenmodell muss die Mehrkosten von erweitertem Umgang und alle Beiträge der Eltern zum Unterhalt des Kindes ebenso angemessen berücksichtigen wie eine asymmetrische Arbeitsverteilung der Eltern vor der Trennung.
- Die Sätze der Düsseldorfer Tabelle können grundsätzlich nicht einfach Anwendung finden, weil sie nicht auf Betreuungsmodelle wie erweiterten Umgang oder Wechselmodell zugeschnitten sind.
- Nach überwiegender Rechtsauffassung gibt es keine rechtliche Entscheidungsgrundlage für eine gerichtliche Anordnung eines Wechselmodells, es hätte eher eine konfliktverschärfende Wirkung. Es ist aus Sicht des VAMV als Leit- oder Standardmodell für die Betreuung von Kindern getrennt lebender Eltern daher nicht geeignet.
- Eltern sollten selbst entscheiden, welches Betreuungsmodell das Beste für sie und vor allem FÜR IHRE KINDER ist!