Kinder von Alleinerziehenden müssen mit einem deutlich höheren Armutsrisiko leben als Kinder, deren Eltern zusammenleben. Ein Grund dafür sind ausbleibende Unterhaltszahlungen. Deshalb ist es gut, dass der Staat hier mit der familienpolitischen Leistung „Unterhaltsvorschuss“ einspringt, von der jährlich rund eine halbe Million Kinder profitieren. Allerdings darf „Entbürokratisierung“ nicht Leistungskürzung bedeuten!
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) und eine Vielzahl von Organisationen haben bereits in Stellungnahmen und einem Offenen Brief aufgezeigt, dass der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht zur Stärkung, sondern zur Schwächung der Kinder in Einelternfamilien führt. Mit unserer Protestaktion, in der sich die VAMV-Landesverbände an Abgeordnete und die Presse wenden, wollen wir Sie anregen, noch einmal genauer hinzuschauen:
Geldleistungen dürfen nicht durch Sachleistungen ersetzt werden
Besonders kritisch sieht der VAMV das Vorhaben, Zahlungen des barunterhaltspflichtigen Elternteils an Dritte, wie z.B. Beiträge für einen Sportverein des Kindes oder an den Kindergarten, vom Unterhaltsvorschuss abzuziehen. Der Mindestunterhalt eines Kindes sollte grundsätzlich durch direkte, eindeutige und unmittelbare Leistungen sichergestellt werden.
Beginn des Anspruchs
Der Entwurf sieht vor, die bisherige Möglichkeit der rückwirkenden Auszahlung für den Monat vor der Antragstellung zu streichen. Trennung und Scheidung sind besonders belastende Lebenssituationen für die Alleinerziehenden und ihre Kinder und die damit verbundenen Belastungen und Unklarheiten können einer rechtzeitigen Antragstellung entgegenstehen. Statt der vollständigen Streichung der rückwirkenden Auszahlung sollte die Darlegungspflicht der „zumutbaren Bemühungen“ zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche spürbar erleichtert werden.
Dauer der Unterhaltsleistung
Die geplante Anrechnung von Überzahlungszeiträumen auf die Bezugsdauer, trotz erfolgter Rückerstattung, führt zu Leistungsminderungen bei einer nachfolgenden Bedarfslage und stellt daher eine unnötige Härte gegenüber Alleinerziehender dar.
Ausbau statt Kürzung!
Statt ausgerechnet bei den Kindern von Alleinerziehenden den Rotstift anzusetzen, empfehlen wir, die wichtige, armutsverhindernde Leistung „Unterhaltsvorschuss“ auszubauen:
- Die Anhebung der Altersgrenze von 12 auf 14 Jahre als erster Schritt, wie im Koalitions-vertrag verankert (dies fand leider keinen Eingang in den Gesetzesentwurf).
- Die Aufhebung der Höchstbezugsdauer auf 72 Monate (sie wird den Anforderungen der Realität nicht gerecht).
- Die Anrechnung des Kindergeldes muss wie beim Unterhalt zur Hälfte beim betreuenden Elternteil verbleiben, statt beim Unterhaltsvorschuss das ganze Kindergeld abzuziehen.
Wir bitten Sie daher: Schauen Sie noch einmal genauer hin und setzen Sie sich im Sinne der Kinder für eine echte Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes ein! Gerne stehen wir Ihnen als Gesprächspartner/innen hierfür zur Verfügung.
Postionionspapier der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V.
offener Brief des VAMV Bundesverbandes an die Ministerin Dr. Kristina Schröder