Wir betrachten Ihre Anmeldung immer als verbindlich, sie wird in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und erhält ihre Gültigkeit, wenn Sie die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben. Die Buchungsbestätigung erhalten Sie nach dem angegebenen Anmeldeschluss.
Sollten Sie die Teilnahme an der Sommerfreizeit absagen müssen, entstehen Ihnen keine Kosten, wenn Sie uns eine Ersatzperson nennen oder Ihr Platz vom Veranstalter über eine Warteliste belegt werden kann. In anderen Fällen (auch im Krankheitsfall) müssen wir bis 14 Tage vor Seminarbeginn 50% Stornogebühr einbehalten, bei späterer Absage werden die Kosten nicht erstattet. Sollten die Sommerfreizeit voll belegt sein oder abgesagt werden müssen, erhalten Sie von uns sofort eine Nachricht.
Jeder Teilnehmende handelt eigenverantwortlich und übernimmt während des Aufenthalts die volle Verantwortung für sich und die Kinder. Die untere Altersgrenze beträgt 3 Jahre, bei Vorschulkindern wird Erfahrung mit Fremdbetreuung (KITA) vorausgesetzt.
Bei der Anmeldung zur Sommerfreizeit ist es erforderlich, uns über gesundheitliche Besonderheiten, wie z.B. Allergien, Unverträglichkeiten oder sonstige physische oder psychische Beeinträchtigungen, die für die Teilnahme oder für die Kinderbetreuer wichtig sein könnten, zu informieren.
Der Landesverband behält sich vor, vertreten durch ein Vorstandsmitglied oder die Projektleitung, in begründeten Einzelfällen Teilnehmer von der Teilnahme bzw. Kinder von der Kinderbetreuung auszuschließen oder die Teilnahme abzubrechen. Begründete Fälle für einen Ausschluss / Abbruch der Teilnahme an der Sommerfreizeit oder an der Kinderbetreuung können z.B. sein: Wenn vorab fehlerhafte Informationen gegeben wurden, ein/e Teilnehmer/in (oder Kind) nachhaltig stört, sich selbst oder andere gefährdet, das Miteinander in der Gruppe (oder Kindergruppe) unzumutbar beeinträchtigt oder die Aufsichtspflicht und Sorge für das minderjährige Kind verletzt wird und trotz Abmahnung nicht behoben wird.
Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr bei Abbruch entsteht dadurch nicht.