10.09.2020 Uns erreichen weiterhin viele entsetzte, verärgerte und wüntende Anrufe und E-Mails von Alleinerziehenden zum Kinderbonus. Die Auszahlung des KInderbonus beginnt diesen Monat. Verärgert sind viele Alleinerziehende darüber, dass Unterhaltszahlern die Hälfte des Kinderbonus zusteht, auch wenn sie sich während der Ausgangssperre nicht um ihre Kinder gekümmert haben oder das auch sonst nicht tun. Auch der VAMV fordert: „Der Kinderbonus wird dort gebraucht, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, da hier die Kosten für das Kind entstehen.“ Mit unserer Aktion „Voller Kinderbonus für Alleinerziehende“ haben wir uns schon in der Beschlussphase im Juni für einen gerechten Kinderbonus eingesetzt. Leider wurde anders entschieden. Änderungen sind jetzt nicht mehr möglich. Alle, die trotzdem noch eine Rückmeldung an die Politik senden möchten, finden hier E-Mail-Adressen und Formulierungshilfen: https://www.vamv.de/politische-aktionen/voller-kinderbonus-fuer-alleinerziehende

01.07.2020  Wir möchten uns für eure großartige Unterstützung bei der Aktion „Voller Kinderbonus für Alleinerziehende“ bedanken – bei der Protestaktion, das Teilen der Posts und viel mehr. Ohne euch wären wir nicht so weit gekommen! ????

Natürlich sind wir sehr unzufrieden mit der Entscheidung, denn es ist ein #falschesSignal ????

Bei getrennt lebenden Eltern muss der Kinderbonus geteilt werden, wenn der getrennt lebende Elternteil Unterhalt bezahlt. Unabhängig davon, ob er sich (während der Corona-Krise) bei der Betreuung und Versorgung der Kinder eingebracht hat.
Die offizielle Begründung lautet so:

Was sagt ihr zu der Entscheidung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend? Welche Fragen habt ihr, die Franziska Giffey und ihr Team beantworten sollen? Schreibt uns!  Bei facebook https://www.facebook.com/VAMV.Bayern/ oder per E-Mail: info@vamv-bayern.de.dedivirt1477.your-server.de

Immerhin: Vom Unterhaltsvorschuss wird der Kinderbonus nicht abgezogen, auf Transferleistungen wie Hartz IV, Wohngeld etc. wird er nicht angerechnet.
Mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag wird der Kinderbonus jedoch verrechnet – davon sind vorallem Besserverdienende betroffen!