Mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ wurde der Kinderzuschlag für Alleinerziehende und Familien mit mittleren Einkommen geöffnet. Seit Januar 2020 sind alle Verbesserungen in Kraft. Falls der Antrag bisher abgelehnt wurde, kann es sich jetzt für Alleinerziehende lohnen, ihn neu zu stellen! Dabei unterstützt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Alleinerziehende und Fachkräfte, die sie beraten, mit aktuellen Informationsmaterialien: Der Flyer „Starke-Familien-Gesetz“ liefert kompakte Informationen über alles, was Einelternfamilien zum Kinderzuschlag wissen sollten.