Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern

Handreichung für die Beratung

Die Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern ist im Mai 2013 in Kraft getreten.

Weiterhin liegt nach der Geburt eines Kindes die alleinige Sorge bei der Mutter, es sei denn die Eltern begründen im Einverständnis durch eine Sorgeerklärung die gemeinsame Sorge. Der Großteil der nicht miteinander verheirateten Eltern entscheidet sich bereits dafür. Neu ist, dass auch gegen den Willen der Mutter ein Gericht auf Antrag des Vaters das gemeinsame Sorgerecht anordnen kann. Neu ist auch ein schriftliches Verfahren mit kurzen Fristen, in dem die Mutter darlegen muss, warum die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl widerspricht.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hat in einer kurzen Handreichung die neue Rechtslage und das neue Verfahren dargestellt. Diese richtet sich in erster Linie an Berater und Beraterinnen.

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