Häusliche Gewalt und Kindeswohl – Gewaltschutz in sorge- und umgangsrechtlichen Verfahren

Häusliche Gewalt ist eine Realität in vielen Familien. Die Fachtagung hat bestätigt: Für Kinder und gewaltbetroffene Elternteile angemessenen Schutz vor häuslicher Gewalt sicher zu stellen, ist eine komplexe gesellschaftliche Herausforderung, die Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen erfordert.

Es braucht Veränderungen auf gesetzlicher Ebene genauso wie eine umfassende Sensibilisierung aller mit Betroffenen befasster Professionen: für die Formen häuslicher Gewalt und deren Dynamik, für ihre weitreichenden Konsequenzen auf die Gesundheit gewaltbetroffener Elternteile und nicht zuletzt für ihre Auswirkungen auf Kinder, die häusliche Gewalt selbst erfahren oder miterleben müssen.

Auch strukturelle Defizite tragen dazu bei, wenn häusliche Gewalt in umgangs- und sorgerechtlichen Verfahren keine Beachtung findet. Familienrichter*innen verfügen nicht über die notwendigen Kenntnisse, wie im Rahmen der erforderlichen Amtsermittlung das Vorliegen häuslicher Gewalt festgestellt und eine fundierte Gefährdungsanalyse vorgenommen werden kann. Die Aufnahme dieser Inhalte in die Ausbildung von Familienrichter*innen ist dringend angezeigt. Ferner wurde klar: für einen effektiven Schutz von häuslicher Gewalt betroffener Elternteile und Kinder im Rahmen von sorge- und umgangsrechtlichen Verfahren bedarf es auch gesetzlicher Veränderungen im Umgangs- und Sorgerecht sowie im familiengerichtlichen Verfahrensrecht.

Häusliche Gewalt ist kein Randgruppenproblem, sondern findet in der Mitte unserer Gesellschaft statt. Um häusliche Gewalt zur Sprache zu bringen und die dringend erforderlichen Strukturen zu schaffen, um Betroffenen solidarisch zur Seite zu stehen und den erforderlichen Schutz zu gewährleisten, braucht es nicht weniger als eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung.

Vorträge: Dr. Thomas Meysen, Jurist und Dr. Janin Zimmermann, Diplompsychologin.

Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. – VAMV (Gg.), Berlin 2022, 50 Seiten

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