Gemeinsame Sorge – geteilte Verantwortung

Gemeinsame Sorge – geteilte Verantwortung? Rechte und Pflichten in der Alltagspraxis unterschiedlicher Familienformen

Seit der Reform des Kindschaftsrechts 1998 haben nicht miteinander verheiratete Eltern die Möglichkeit, gemeinsam das Sorgerecht für ihr Kind auszuüben und auch geschiedene Eltern behalten in der Regel das gemeinsame Sorgerecht. Das Sorgerecht ist ein Entscheidungsrecht, auch wenn der Begriff „Sorge“ anderes impliziert – das Kümmern, die Fürsorge. Das stößt in der Alltagspraxis nicht zusammenlebender Eltern an ihre Grenzen, da die Rechte im Vordergrund stehen, nicht jedoch die Pflichten oder die tatsächliche Verantwortung für die Umsetzung. Gemeinsam getroffene Entscheidungen, wie etwa die Schulwahl, haben Auswirkungen auf den Alltag des betreuenden, aber nicht notwendigerweise auf den Alltag des umgangsberechtigten Elternteils. Dies führt zu einem Ungleichgewicht der Rechten- und Pflichtenverteilung in der Alltagspraxis. Neben den grundlegenden Fragen ist die Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander Eltern aktuelles Thema der Fachtagung.

Bestellmöglichkeiten

In Printversion gegen Versandpauschale über unsere Landesgeschäftsstelle via Mail oder hier zum Download