Flyer Unterhaltsvorschuss

2017 ist der erweiterte Unterhaltsvorschuss in Kraft getreten. Kinder haben nun bis zu ihrem 18. Geburtstag Anspruch auf diese Ersatzleistung für nicht gezahlten Unterhalt. Für Kinder ab 12 Jahren in der neuen Altersstufe gelten bestimmte Voraussetzungen. Über die aktuellen Regelungen, über Schnittstellen zu anderen Leistungen, über Ihre Pflichten und darüber, wer Ihnen helfen kann den regulären Unterhaltsanspruch durchzusetzen, informiert der Flyer zum Unterhaltsvorschuss.

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In der Printversion gegen Versandpauschale über unsere Landesgeschäftsstelle via Mail oder hier zum Download