Eine Kindergrundsicherung für Alleinerziehende – die Schnittstelle zum Unterhaltsrecht ausgestalten

Bei der Konzeption einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung für alle Familienformen steckt der Teufel im Detail: Die Abstimmung auf das Unterhaltsrecht ist entscheidend dafür, ob eine Kindergrundsicherung Kinder von Alleinerziehenden gleichermaßen erreicht. Auch hat sich auf der Fachtagung gezeigt, dass sich die Wirkungen einer Kindergrundsicherung je nach konkreter Ausgestaltung erheblich unterscheiden würden. Im schlimmsten Fall könnte es gegenüber dem Status quo sogar für Alleinerziehende in bestimmten Einkommensgruppen zu Verschlechterungen kommen.

Auf die möglichen Fallstricke für Kinder von Alleinerziehenden muss an der Schnittstelle von Kindergrundsicherung und Unterhaltsrecht daher ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Die Schlussfolgerung des VAMV: Um Kinderarmut besser zu bekämpfen ist sicherzustellen, dass die Kindergrundsicherung in ausreichender Höhe am Lebensmittelpunkt des Kindes ankommt. Zu empfehlen ist außerdem, für die Höhe der Kindergrundsicherung zusätzlich zum Einkommen der bzw. des Alleinerziehenden den Kindesunterhalt statt des Einkommens des barunterhaltspflichtigen Elternteils zu berücksichtigen. Der Unterhaltsvorschuss sollte als eigenständige Leistung bestehen bleiben.

Vorträge: Prof. Anne Lenze, Hochschule Darmstadt; Prof. Holger Bonin, Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) und Universität Kassel

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