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Mitglied werden

Unterstützen Sie den VAMV durch Ihre Mitgliedschaft!

Seit 1976 unterstützt der VAMV Landesverband Alleinerziehende in Bayern durch Beratung, Information, engagierte Lobbyarbeit und durch ehrenamtliches Engagement der Kontaktstellen und Ortsverbände in Bayern. Durch Ihre Mitgliedschaft können Sie ein Stück dazu beitragen.

 

WER kann Mitglied werden:

  • Jede Person, die den Zweck des Verbandes unterstützen möchte. Es können auch juristische Personen (z.B. Vereine, soziale Organisationen) Mitglied werden. Die Mitgliedschaft ist möglich als aktive – und/oder als Fördermitgliedschaft.

  • Der Mitgliedsbeitrag beträgt für aktive Mitglieder derzeit 48,00 Euro im Jahr.

  • Als Fördermitglied unterstützen Sie den Verband auf ideelle und/oder materielle Weise. Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens das Doppelte eines aktiven Mitglieds.

 

WAS bieten wir an für Mitglieder:

  • Sie erhalten unser zweimal im Jahr erscheinendes „Info-Heft für Einelternfamilien“ mit wichtigen Infos für Alleinerziehende und Angebote des Verbandes,

  • Sie erhalten per Mail aktuelle Infos rund um unsere Angebote, Veranstaltungen und politische Aktionen,

  • Sie erhalten alle unsere Einzelbroschüren kostenlos wie z.B. „alleinerziehend Tipps und Informationen“, Wegweiser für den Umgang, Sorgevereinbarung, Dokumentationen und vieles mehr,

  • Sie können sich telefonisch von uns beraten lassen über Themen wie Sorgerecht, Umgang, Unterhalt, Trennung und Scheidung,

  • Sie erhalten bei Bedarf eine telefonische Rechtsberatung (gegen einen geringen Unkostenbeitrag) in Fragen des Familienrechts, Arbeitsrechts, Sozialrechts und für den Bereich ALG-II,

  • Sie haben bei unseren Veranstaltungen und Seminarangeboten als Mitglied 50% günstigere Teilnahmegebühren,

  • Sie können exklusiv an unseren Verlosungen bei Social Media teilnehmen und gewinnen, 

  • Sie werden zu unserer jährlichen Mitgliederversammlung eingeladen und können die Politik des Verbandes aktiv mitgestalten.

 

WIE werden Sie Mitglied?

  • Füllen Sie oben unser Beitrittsformular aus  oder schicken Sie uns eine Mail unter

  • Wir und 393.000 Einelternfamilien mit 543.000 Kindern in Bayern sagen DANKE!

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Eine Kündigung der Vereinsmitgliedschaft ist nur zum Ende des Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) möglich. Sie muss schriftlich bis 30. September des Jahres gegenüber dem Vorstand erfolgen.

Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat

Gläubiger-ID: DE63ZZZ00000390036 Ich ermächtige den VAMV LV Bayern e.V., Max-Planck-Straße 4, 85609 Aschheim, den von mir zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag jährlich zum 30. April sowie ggf. Seminarkosten und Unkostenbeiträge für Rechtsberatung bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen. Bei Eintritt während des laufenden Kalenderjahres wird der Mitgliedsbeitrag sofort fällig und eingezogen. Es muss keine Vorankündigung des Einzugs erfolgen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom VAMV LV Bayern e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bei Änderungen der Kontoinformationen sind diese selbstständig bei uns zu melden.  
 
 
 
 
 
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Rechtliches:

Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.