Rechtsberatung
Wir freuen uns, Ihnen als besonderen Service eine rechtliche Erstberatung durch unsere erfahrenen Fachanwälte anbieten zu können. Oft helfen bereits erste fundierte Informationen, um eine rechtliche Situation besser einzuschätzen und die nächsten Schritte gezielt zu planen.
Um möglichst vielen Alleinerziehenden diese Unterstützung zugänglich zu machen, ist die telefonische Beratung auf 20 Minuten begrenzt. Auf diese Weise können wir sicherstellen, dass so viele Ratsuchende wie möglich von diesem Angebot profitieren.
Vorteile für Mitglieder: Unsere Mitglieder erhalten diesen Service zu einem ermäßigten Preis von 30 €, während für Nichtmitglieder eine Gebühr von 60 € anfällt. Als Mitglied sparen Sie somit 50 % der Kosten und profitieren zusätzlich von den Vorteilen unserer Gemeinschaft.
Vereinbarung der Beratung: Sie können den Wunsch nach einer rechtlichen Erstberatung einfach über unser Kontaktformular mitteilen. Alternativ steht Ihnen auch unsere Geschäftsstelle des Landesverbandes telefonisch unter der Nummer +49 170 1051084 zur Verfügung.
Dort werden wir Ihre Fragestellung aufnehmen und einen passenden Termin mit Ihnen vereinbaren. Um den Vorgang zu bearbeiten ist eine detaillierte Fallschilderung mit konkreten Fragestellungen dazu notwendig. Erst nach Prüfung der Themen durch unsere Geschäftsstelle kann eine Rechtsberatung stattfinden.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um ein Erstgespräch handelt, dass keine weiterführende rechtliche Betreuung umfasst. Die Beratung kann erst nach Eingang der Unkostenbeteiligung stattfinden.
Unsere Fachanwälte stehen Ihnen für folgende Rechtsgebiete zur Verfügung:

Frau Dr. Eva Schönberger, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Wessling
Die rechtliche Beratung kann grundsätzlich in den nachstehenden Bereichen erfolgen:
Ehescheidung, Aufhebung der Ehe u.a.
Elterliche Sorge, Regelung des Umgangs mit einem Kind/Kindern, Herausgabe des Kindes u.a.
Unterhalt: Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt), Betreuungsunterhalt
Güterrecht (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung)
Ehewohnung und Hausrat
Sonstiges Vermögensrecht, soweit es das Ehe- und Familienrecht betrifft
Nichteheliche Lebensgemeinschaften (Vertragsgestaltung etc.)
Eheverträge
Herr Holger Wolfgang Henkel, Rechtsanwalt München
Häufig gestellte Fragen zum SGB II (auch Hartz IV oder ALG-II genannt) sind z.B.:
Wurde die Höhe der Leistungen korrekt berechnet?
Wie wird der neue Partner bei der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt?
Vermögensanrechnung; was tun mit bereits bestehenden Lebensversicherungen?
Eingliederungsvereinbarung; welche Ansprüche sind gerechtfertigt?
Wie kann ich die Eingliederungsvereinbarung in meinem Interesse gestalten?
Was ist bei Einlegung eines Widerspruchs zu beachten?
Welche Möglichkeiten eröffnet mir der einstweilige Rechtsschutz?
Muss der Leistungsträger die Kosten von Besuchen bei Kindern übernehmen?

Herr Michael Kudlek, Fachanwalt in Familien- und Arbeitsrecht, Dillingen
Arbeitsrechtliche Auskünfte können sich z.B. auf folgende Themen beziehen:
Besonderer Schutz für Alleinerziehende im Kündigungsschutzgesetz?
„Familiengerechte“ Arbeitsbedingungen nach der Elternzeit?
Mein Kind ist krank! Wie viel Tage muss der Arbeitgeber befreien?
Besteht ein Vorrang der Alleinerziehenden bei der Urlaubsplanung?
Welche Rechte bestehen für Alleinerziehende beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit auf Reduzierung der Arbeitszeit?

Herr Dieter Voigt, Rechtsanwalt, Augsburg
hat eine langjährige Berufserfahrung als Rechtsanwalt bei Sozialversicherungsträgern vorzuweisen und beantwortet Fragen im Zusammenhang mit
gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungsträgern,
Berufsgenossenschaften oder
dem Sozialversicherungsrechts im Allgemeinen.