In einem offenen Brief haben wir uns heute an Ministerpräsident Söder und Familienministerin Trautner gewandt.
Wir fordern darin die Kontaktbeschränkung für Kinder Alleinerziehender in Bayern anzupassen.

Hier der Brief:

München, 11.01.2021

Kontaktbeschränkung für Kinder Alleinerziehender anpassen

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Söder,
sehr geehrte Frau Staatsministerin Trautner,

von Seiten der Alleinerziehenden erreichen uns derzeit sehr viele dringende Anfragen zum Thema Kontaktbeschränkung.
Für alleinerziehende Eltern ist es ein großes Problem, dass es momentan in Bayern nur für Kinder unter 3 Jahren eine Ausnahme von der Kontaktbeschränkung gibt.

Alleinerziehende leben von Netzwerken. Sie sind angewiesen auf die Hilfe von Verwandten, Freundinnen und Freunden, von Menschen aus Kollegium und Nachbarschaft. Wenn man nun nur noch eine Person außerhalb des Haushalts treffen darf, fallen wichtige Kontakte weg. Denn andere Haushalte, zum Beispiel befreundete Familien, müssten ja entscheiden, ob sie das alleinerziehende Elternteil oder dessen Kind treffen.

De facto empfinden viele Alleinerziehende die neuen Kontaktbeschränkungen als Dauerquarantäne. Wer seinen Kindern ermöglichen möchte, weiter ein anderes Kind zu treffen, der muss es allein dorthin schicken. Und Alleinerziehende haben auch nicht mehr die Möglichkeit, sich mit anderen Erwachsenen zu treffen, zum Beispiel mit einer Freundin, weil sie schließlich ihr Kind nicht allein lassen können.

Wir bitten Sie dringend die Kontaktbeschränkung in Bayern ähnlich wie in Berlin zu gestalten. Dort werden Kinder alleinerziehender Eltern bis zum Alter von 12 Jahren bei den Kontaktbeschränkungen nicht mitgezählt.

Unklar ist außerdem die Regelung zur Betreuungsgemeinschaft: Bei der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren gilt eine Beschränkung auf zwei Haushalte, wenn es sich um eine feste, wechselseitige, familiär oder nachbarschaftlich organisierte, unentgeltliche Kinderbetreuung handelt. Leider geht aus der Bekanntmachung nicht hervor, ob nur die Kinder zwischen den Haushalten wechseln dürfen oder ob auch die Eltern dann den festgelegten Betreuungshaushalt gemeinsam mit den Kindern betreten dürfen. Für eine Klärung dieser Frage wären wir dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Helene Heine                  Nicole König
Vorsitzende                     Projektleitung

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