Update: #Notbetreuung an den Schulen: Vielen Dank für die schnelle Reaktion aus dem Kultusministerium! Kinder von Alleinerziehenden in den Klassen 1-6 haben von Anspruch auf Notbetreuung, wenn die Eltern keine andere Betreuungsmöglichkeit finden!
FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen

 

Uns haben in den vergangenen Tagen etliche E-Mail und Anrufe von alleinerziehenden Studierenden und Schüler*innen erreicht. Sie alle haben Probleme mit der Kinderbetreuung – denn sie sind in den Regeln für die Notbetreuung derzeit nicht explizit als Berechtigte genannt.

Obwohl die Notbetreuung, laut Familienministerin Trautner und Kultusminister Piazolo, „großzügig“ geöffnet werden soll für alle Eltern, die keine andere Möglichkeit sehen, liegen uns Berichte vor von alleinerziehenden Studierenden und Schüler*innen, die abgewiesen wurden.

Sie machen sich jetzt Sorgen, insbesondere für die Zeit nach den Weihnachtsferien, wenn im Januar die Prüfungen beginnen.

Der VAMV Landesverband Bayern hat sich deswegen jetzt in einem offenen Brief an die zuständige Ministerin und die zuständigen Minister gewandt und bittet sie, die Notbetreuung in Zukunft auch für Kinder von alleinerziehenden Studierenden und Schüler*innen zu öffnen.

Mehr dazu hier: PM_VAMV_Notbetreuungfüralleinerz.Studierendeöffnen