Kommende Woche wird vorausichtlich in Parlament  und Bundesrat das 2. Konjunkturpaket beschlossen, das auch den Kinderbonus enthält. Der VAMV kritisiert den Kinderbonus in seiner derzeitigen Form als ungerecht und kämpft weiter dafür, dass der Kinderbonus zielgerichtet und unbürokratisch gestaltet wird. Besonders einen Aspekt beim Kinderbonus sehen wir sehr kritisch: die geplante hälftige Anrechnung des Bonus auf den Kindesunterhaltsanspruch von Trennungskindern.

Dazu haben wir folgende Pressemitteilung verfasst:

Kinderbonus ist ungerecht und kompliziert

 

München, 25.06.2020. Am Montag hat sich der Finanzausschuss des Bundestages mit dem geplanten Kinderbonus beschäftigt. „Wir stehen der Anrechnung des Kinderbonus auf den Kindesunterhalt kritisch gegenüber“, sagt Helene Heine, Vor-stand des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Landesverband Bayern. „Wir fordern: Der Kinderbonus muss in den Haushalten ankommen, in denen das Kind lebt.“

 

In vielen Haushalten von Alleinerziehenden werden praktisch nur 150 Euro Kinder-bonus ankommen, da der getrenntlebende, unterhaltspflichtige Elternteil den Kindesunterhalt um 150 Euro kürzen kann. Selbst dann, wenn er sich in den vergangenen Monaten kaum oder gar nicht um die Kinderbetreuung gekümmert hat und auch keine Mehrausgaben etwa für zusätzliche Mahlzeiten oder Schulmaterial hatte.  Diese Situation betrifft die Mehrzahl der alleinerziehenden Familien, da etwa 60% der Kinder keinen oder nur selten Kontakt zum getrennt lebenden Elternteil haben.

 

„Wir befürchten außerdem, dass der Kinderbonus einen großen bürokratischen Mehraufwand verursachen wird“, warnt Heine: „Zum Beispiel wenn der Unterhalt strittig ist oder nur nach einer Pfändung fließt. Davon sind nicht nur die Alleinerziehenden betroffen, sondern auch die Jugendämter mit der Fachabteilung Beistandschaft, wenn diese den Unterhalt für die Kinder verfolgen. Das betrifft circa 650.000 Kinder bundesweit.“

 

Beim VAMV haben sich viele Alleinerziehende mit Fragen zum Kinderbonus gemeldet. Dabei hat sich gezeigt, dass der Kinderbonus, so wie er jetzt geplant ist, etliche Schnittstellen beschäftigen wird. Unter anderem müssen Zahlungseingänge kontrolliert, Pfändungsbeschlüsse geändert und Ansprüche neu berechnet werden. Teilweise entstehen Ansprüche auf Unterhaltsvorschuss – und das alles für nur zwei Monate.

 

Der VAMV Bayern fordert deshalb, den Kinderbonus nicht auf den zivilrechtlichen Unterhalt anzurechnen. Nur so kommt der Kinderbonus wirklich in den Ein-Elternfamilien an und wird seinem Anspruch gerecht, eine unbürokratische Leistung zu sein.

PM_Kinderbonusungerecht_PM25.06.2020