Ausgehend von der Initiative einer alleinerziehenden Studierenden aus Neu-Ulm hat sich an der dortigen Hochschule eine Inititiative aus studierenden Eltern gebildet, die für ihre coronabedingten Nachteile im Studium einen Ausgleich fordern. Mehr in der Presseerklärung der Initiative:

 

Studierende Eltern der Hochschule Neu-Ulm vernetzen sich und werden beim Senat einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Vereinbarkeit von Studium und Erziehungsarbeit stellen. Die Situation aller Studierenden ist im jetzigen „Corona-Semester“ durch Digitalisierung und erhöhtem Anteil an Selbststudium geprägt. Studierende Eltern geraten dabei durch coronabedingte Pflege und Erziehung ihrer Kinder unter Druck und an ihre Grenzen. Der VAMV (Verband Alleinerziehende Mütter und Väter e. V.) in München berichtet gegenüber Frau Furtner von einer erhöhten Anfrage alleinerziehender Studierender, um dort Unterstützung zu erfahren. Einige haben sich überlegt, dass Studium insgesamt aufgrund der derzeitigen Situation zu beenden, weiß Frau King. Die traditionelle, altbekannte Rollenaufteilung findet wieder Anwendung, die familiäre Unterstützung durch den Lock down fehlt. In ihrem Antrag beziehen sich die Initiatorinnen auf das Bayrische Hochschulgesetz (BayHSchG), welches die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern im Blick hat. Durch den Wegfall von Einrichtungen der Kinderbetreuung werden Studierende mit Kindern in ihrem Studium benachteiligt. Initiatorinnen für den Antrag des Nachteilsausgleich an der Hochschule Neu-Ulm sind Sydney King, Nathalie Schlosser und Isabel Furtner. Bei Ihrem Antrag erhalten die drei Initiatorinnen erste Unterstützung von regionalen Unternehmen. So konnten sie Barny Sancakli Inhaber der Firma SHS Sicherheit & Service GmbH gewinnen. Die Meinung der Unternehmen ist uns wichtig, unsere Forderungen bezüglich der Prüfungen gehen in unsere Bachlorabschlüsse ein, diese wiederum sind Visiten- und Eintrittskarte ins Berufsleben, führt Frau King an. Eltern und Unternehmen, die sich dem Antrag anschließen wollen, können sich unter Nachteilsausgleich@gmail.com melden.

Neu-Ulm, den 19.06.2020