Update 05.05.2020, 14:30 Uhr:

Eine gute Nachricht: Unsere Forderung hatte Erfolg!

Laut Pressekonferenz der bayerischen Staatsregierung von heute Mittag wird die Notbetreuung wird für alleinerziehende Studierende geöffnet:

Nachzulesen unter merkur.de:

„Update von 12.34 Uhr: Carolina Trautner spricht als nächste. Die Sozialministerin spricht über die Kitas und bedankt sich bei den Erzieherinnen und Erziehern. Ein Expertengremium helfe der Regierung bei der Entscheidung. Wichtig sei: es soll in Kitas kleine und möglichst feste Gruppen geben, die von festen Betreuern betreut werden. Sie appelliert: Kranke Kinder sollen unbedingt zuhause bleiben, Abholzeiten sollen gestaffelt werden, damit sich möglichst wenig Menschen begegnen. Eine Maskenpflicht könne es in Kitas nicht geben. Nur wenn enger Kontakt mit dem Kind besteht, beispielsweise beim Wickeln oder Füttern, sollen Erzieher eine Maske tragen.

„Kinder brauchen auch andere Kinder“, private Spielgruppen beispielsweise unter Nachbarn sollen zugelassen werden – mit maximal drei Familien. Ab dem 11. Mai sollen weitere Gruppen Zugang zur Notbetreuung bekommen: Kinder mit Behinderung oder drohender Behinderung, Kinder mit erzieherischem Bedarf und Kinder alleinerziehender Studierender. Die normale Tagespflege soll ebenfalls geöffnet werden – mit maximal fünf Kindern.

Ab dem 25. Mai sollen Vorschulkinder zugelassen werden. Sie seien ein Stück älter und könnten Hygienemaßnahmen besser verstehen. Im gleichen Schritt soll die Großtagespflege wieder öffnen können.“

 

Offener Brief des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter VAMV,
Landesverband Bayern e.V.

Notbetreuung für alleinerziehende Studierende/
Schüler*innen und Eltern im Wechselmodell öffnen

 

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Trautner,
sehr geehrter Herr  Staatsminister Piazolo,

als Vertreter der Alleinerziehenden in Bayern ist unser Verband sehr erleichtert und erfreut darüber, dass Anfang dieser Woche die Notbetreuung für berufstätige Alleinerziehende geöffnet wurde. Nach unseren Informationen ist dies auch in den meisten Fällen gut angelaufen.
Allerdings erreichen uns zu zwei Themen weiterhin zahlreiche Anrufe und E-Mails:

  1. Öffnung der Notbetreuung für Kinder von Studierenden und
    (Berufs-)Schüler*innen
  2. Notbetreuung für Eltern mit Wechselmodell

 

Zu 1. Öffnung der Notbetreuung für Kinder von Studierenden und  (Berufs-)Schüler*innen:

Bitte öffnen Sie die Notbetreuung auch für Kinder von alleinerziehenden Studierenden und Schüler*innen. Die Möglichkeit einen Berufs-/Schul-/ Studienabschluss weiterzuverfolgen, ist unserer Ansicht nach genauso  dringend und unaufschiebar, wie eine Berufstätigkeit. Die Zukunft der  Alleinerziehenden und ihrer Kinder wird auch nach Corona davon abhängen.  Durch die dichte Taktung ist es im Bachelor-/Master-System mit Kind kaum möglich das jetzt bereits Versäumte zu einem späteren Zeitpunkt – selbst mit Betreuung – noch aufzuholen. In den Schulen und Fachakademien ist der Unterricht für die Abschlussklassen wieder angelaufen –  die alleinerziehenden Eltern unter den Schüler*innen benötigen dringend eine Kinderbetreuung, um sich auf die Prüfungen vorzubereiten. Alleinerziehende  Studierende finanzieren ihr Studium oft mit Krediten, sie können es sich nicht leisten, ein Semester auszusetzen oder nur halbe Leistung zu bringen. Jedes Semester in dem z.B. mangels Betreuung keine Leistung erbracht werden kann, wird zu einer Existenzbedrohung mit erheblichen finanziellen und psychischen Belastungen, die in der Folge auch die Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss des Studiums mindert.

 

Zu 2. Notbetreuung für Eltern im Wechselmodell

Bitte öffnen Sie die Notbetreuung auch für getrennte Eltern, die ihre Kinder im „Wechselmodell“ betreuen. Uns erreichen viele Berichte, dass Kindertagesstätten solche Eltern nicht als „alleinerziehend“ anerkennen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es für ein Wechselmodell viele verschiedene Definitionen gibt. Ausgehend von einem 50/50-Modell sind die Eltern auch hier alleinerziehend. Sie müssen beide ausreichend Wohnraum und Kleidung für die Kinder zur Verfügung stellen. Das verursacht doppelte Kosten. Deswegen müssen meist beide Eltern arbeiten gehen. In der Zeit, in der ein Elternteil für die Kinder verantwortlich ist, lebt es mit den Kindern alleinerziehend – ohne Partner, der bei der Kinderbetreuung oder finanziellen Absicherung der Familie einspringen kann.

Vielen Dank, dass Sie sich den Anliegen alleinerziehender Eltern
annehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Helene Heine                                     Nicole König
Landesvorsitzende                            Projektleitung

München, 29.04.2020

offenerBriefVAMVStudierendeNotbetreuungPM29.04.2020