Berlin, 7. November 2019. Die große Kindschaftsrechtsreform 1998, Unterhaltsrechtsreform 2008, Sorgerechtsreform 2013 – das Kindschaftsrecht ist immer wieder Gegenstand von Reformen. Nun steht wieder eine grundlegende Reform auf der Agenda. Für 2020 ist ein Entwurf mit Änderungen im Sorge-, Umgangs-und Unterhaltsrecht angekündigt. Wohin die Reise geht, steht noch nicht fest.

Die bereits erarbeiteten Ergebnisse einer AG des Justizministeriums zum Unterhaltsrecht warten in einer Schublade darauf, das Licht der Öffentlichkeit zu erblicken. Die vom Familienministerium in Auftrag gegebene Studie zu „Umgang und Kindeswohl“ liegt seit dem Frühjahr dem Ministerium vor, Ergebnisse wurden allerdings ebenfalls noch nicht veröffentlicht. Wesentliche Grundlagen für eine Reformdebatte sind damit noch nicht öffentlich zugänglich, ein erster „Happen“ wurde nun aber in die Öffentlichkeit gegeben: Das Thesenpapier einer Expert*innen-AG ist öffentlich, die grundlegenden Reformbedarf im Sorge- und Umgangsrecht sieht. Vernünftig klingt, dass die Expert*innen kein gesetzliches Leitbild für ein Betreuungsmodell vorschlagen, sondern individuelle Lösungen hochhalten.

Anlass zur Sorge gibt der Vorschlag, das gerichtliche Anordnen eines Wechselmodells im Gesetz zu verankern. Denn dies wird bei strittigen Eltern in der Regel nicht dem Kindeswohl dienen. Auch das automatische gemeinsame Sorgerecht unverheirateter Eltern wird nun wieder trotz des 2013 mühsam erarbeiteten Kompromisses (gemeinsames Sorgerecht auf Antrag) wieder auf die Agenda gesetzt. Gleichzeitig soll das Sorgerecht konzeptionell ganz anders gefasst werden als bislang.

Das Justizministerium wird nun im ersten Schritt die Thesen prüfen und bewerten. Der VAMV wird sich kritisch mit den Thesen befassen und sich in die anstehenden Debatten einbringen. Wichtig ist, dass eine Reform Rechte und Pflichten getrennter Eltern in ein ausgewogenes Verhältnis bringt, das Kindeswohl statt der Elternrechte in den Mittelpunkt stellt und beim Kindesunterhalt dafür sorgt, dass ein Kind in den Haushalten beider Eltern materiell gut versorgt werden kann.